Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 132

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hat. Sie hat schon im Jahr 1992 öffentlich darauf hingewiesen. Sie hat, durch einschlägige Hinweise erstmals darauf aufmerksam gemacht, eine Studie in Auftrag gegeben, die die Existenz und die Mechanismen des Marktes für Kinderpornos aufgezeigt hat, und damit erstmals auch nachgewiesen, daß diese dramatische Situation gegeben ist.

Die Studie "Die Knospe Kinderpornographie in Österreich" hat dann dazu geführt, daß alle Parlamentsparteien in der XVIII. Gesetzgebungsperiode einen Entschließungsantrag eingebracht haben, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, alle gebotenen Schritte einschließlich der Vorbereitung und der legistischen Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung der Kinderpornographie zu setzen. Es hat dann Herr Bundesminister Michalek in Zusammenarbeit mit mir – damals als Jugendministerin – einen Gesetzentwurf für ein Pornographiegesetz ausgearbeitet. Dieser Entwurf hat bereits folgendes enthalten: Strafbarkeit für die Herstellung, den Handel, Tausch von pornographischen Darstellungen mit Unmündigen, höhere Strafen für Händler und Produzenten und auch die Bestrafung des Besitzes von Kinderpornographie. Bei der Behandlung des Pornographiegesetzes im Justizausschuß hat sich dann gezeigt, daß diese umfassende Änderung des bestehenden Pornographiegesetzes in der damaligen Gesetzgebungsperiode nicht mehr möglich war. Aus diesem Grund hat die Österreichische Volkspartei, die für eine so rasch wie möglich in Kraft tretende Strafverschärfung war, auch einen Initiativantrag betreffend die Bestrafung des Besitzes eingebracht, der die Schaffung eines neuen § 207a Strafgesetzbuch vorgesehen hat.

Dieser Initiativantrag wurde, Frau Kollegin Apfelbeck, auch von Ihnen mitbeschlossen. Sie haben heute beklagt, daß Ihr Antrag abgelehnt wurde, Sie haben aber verschwiegen, Frau Kollegin Apfelbeck, daß Ihr damaliger Antrag im Ausschuß mitbehandelt und damit miterledigt wurde. Sie haben dann auch – Sie mögen sagen "mit Wehklagen" – mitgestimmt. (Abg. Apfelbeck: Wir haben einen eigenen Antrag auch noch eingebracht!) Das ist richtig, Sie haben auch einen Abänderungsantrag eingebracht, dem dann nicht zugestimmt wurde. Sie haben aber vergessen, zu sagen, daß es sich um einen Entschließungsantrag gehandelt hat, für den auch Sie gestimmt haben. (Abg. Apfelbeck: Immer noch besser als überhaupt nichts!)

Frau Kollegin! Es hat nicht zufällig auch die Konferenz in Stockholm darauf hingewiesen, daß Österreich mit seinen legistischen Maßnahmen an der Spitze der europäischen Länder steht. Ich möchte aber nicht verhehlen – ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt –, daß uns in dieser Frage bewußt sein muß, daß legistische Maßnahmen allein das Problem nicht lösen können.

Ich darf daher auch noch darauf hinweisen, daß es das Familienministerium war – begonnen und initiiert auch noch von Ruth Feldgrill-Zankel –, das eine Plattform gegen die Gewalt in der Familie ins Leben gerufen hat, in der alle Organisationen, die sich mit Gewalt gegenüber Kindern und Frauen auseinandersetzen, vereint sind, in der man seit geraumer Zeit auch Erfahrungen austauscht und Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht. Dessen, was es bedarf, sind Aufmerksamkeit von uns allen und einer entsprechenden Ausbildung jenes Personenkreises, dem am ehesten die Wahrnehmung von sexueller Gewalt, von Gewalt gegen Kindern obliegt, nämlich Kindergärtnerinnen, Lehrern, Lehrerinnen und Ärzten, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und so rasch wie möglich Abhilfe schaffen zu können.

Sie haben auch verhehlt, daß es heute eine Reihe von Entschließungsanträgen und Initiativanträgen substantieller Art gibt, die (Abg. Apfelbeck: Sind erst jetzt eingebracht worden) – selbstverständlich, Frau Kollegin – jetzt eingebracht wurden, beziehungsweise es wird noch einer eingebracht werden. Aber Sie werden doch nicht annehmen, daß Sie aufgrund Ihrer Wortmeldung jetzt noch schnell geschrieben wurden. Es war natürlich der Dringliche Antrag der Aufhänger dafür, diese Entschließungsanträge einbringen zu können.

Noch ganz kurz ein paar Sätze zur Wortmeldung der Frau Abgeordneten Schmidt. Frau Abgeordnete! Bei allem Verständnis dafür, Wiederholungen und Rückfall zu vermeiden und auch die entsprechende Therapierung der Täter in Angriff zu nehmen: Auch ich halte das für sehr wichtig, aber für uns, die Österreichische Volkspartei, hat die Hilfe für das Opfer, die Hilfe für das Kind, höchste Priorität und erst dann der Täter. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Schmidt: Deshalb muß ich ja den Täter in Ordnung bringen!) Völlig richtig. Aber ich glaube, solange die Mittel be


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