Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 154

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Sie wahrscheinlich vor etlichen zusammengezuckt und haben diese Regelung, die ein wichtiger Schritt ist, immer wieder kritisiert.

Da leider auch von den Grünen in diese Richtung argumentiert wird, möchte ich hier aus einer Aussendung einer Abgeordneten von den Grünen vorlesen, denn das widerspricht sich ja. Mit den freien Dienstverträgen bringt man die Arbeitnehmer wieder in die Sozialversicherung zurück, das heißt, sie haben dadurch einen Sozialversicherungsschutz, den ich gegen den Widerstand vieler, die andere Gründe haben, im Parlament mehrfach vertreten habe. Und was steht jetzt in dieser Aussendung einer grünen Abgeordneten? – Da steht drinnen: Es zittern aufgrund der neuen Bestimmungen Tausende ArbeitnehmerInnen, kleine Freiberufler, Berufsausteiger wie Grafiker, Designer, technische Zeichner, Journalisten und Künstler um ihre Existenz. Wer in einer Aussendung schreibt, daß ein technischer Zeichner in seiner Existenz gefährdet wird, weil er künftig sozialversichert ist und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muß, der hat keinerlei Recht, hierherzukommen und das zu kritisieren. Das möchte ich wirklich betonen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich fordere Sie daher wirklich alle auf: Gehen Sie diese Schritte, diese wichtigen Schritte mit. Überlegen Sie, wer in letzter Zeit vor wem Angst gehabt hat und wer diesen sozialen Schritt wirklich ununterbrochen kritisiert! (Abg. Mag. Barmüller: Eine verfassungswidrige Regelung ist das! – Abg. Schaffenrath: Chaos!) Wenn Sie hier von Chaos reden, dann kennen Sie die Sozialversicherung überhaupt nicht, denn es gibt im Bereich der Sozialversicherung heute leider sehr, sehr viele nicht einfache Bestimmungen. Aber wenn es aufgrund des Kompromisses nicht möglich ist, den großen Schritt zu tun, alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit ab einer bestimmten Höhe einzubeziehen, wenn wir als ersten Schritt in diese Richtung nur dienstnehmerähnliche Werkverträge einbeziehen dürfen, dann ist es notwendig, das, was in der Judikatur immer bestanden hat, im Gesetz zu definieren: nämlich was dienstnehmerähnlich ist. Und zu "dienstnehmerähnlich" gehört aufgrund der Judikatur unter anderem eine gewisse Regelmäßigkeit. Wer das dann als kompliziert hinstellt oder als Vorwand nimmt, einen Schritt in die richtige Richtung – sozialen Schutz für alle, Versicherungsgerechtigkeit – abzulehnen und hier abzuqualifizieren, jedem, der das tut, spreche ich jedes Recht ab, hier über Ausnahmeregelungen überhaupt mitzudiskutieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Das können Sie ja gar nicht!)

Diese Ausnahmeregelung bei den Kolporteuren gilt nicht, wenn sie als Dienstnehmer eingestuft sind. Ausnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung haben immer schon bestanden, bevor es diese Regelung gegeben hat, da hat es nie eine Diskussion gegeben. Aber offensichtlich suchen Sie jetzt Gründe, weil Sie unter dem Druck stehen – vielleicht der eigenen Parteikassen oder sonstiger Regelungen, wo mit Werkverträgen vorgegangen wird –, um das Ganze wieder zu Fall zu bringen. (Zwischenrufe beim Liberalen Forum.) Ich weiß es nicht, ich frage nur. Das ist nur eine Frage.

Nochmals: Ich ersuche Sie wirklich: Gehen wir ... (Abg. Mag. Peter: Herr Minister! Das nehmen Sie zurück! Das ist eine Unterstellung!) – Werkverträge ohne Sozialversicherungspflicht gibt es leider in immer größerem Ausmaß, und das war ja der Grund, warum wir hier Maßnahmen setzen mußten. In immer mehr Bereichen werden Dienstverträge durch Werkverträge oder dienstnehmerähnliche ohne Sozialversicherung ausgegrenzt. Und es kann auch nicht so sein, daß man auf der einen Seite dem Arbeitnehmer einen kleinen Dienstvertrag gibt und auf der anderen Seite zu Lasten aller anderen Versicherten Geld ohne Sozialversicherung in sogenannten Werkverträgen, dienstnehmerähnlichen und freien Dienstverträgen gezahlt wird.

Daher meine Bitte: Gehen wir gemeinsam den Weg in diese Richtung! Es ist auch von der Regierung vorgesehen, dieses Ziel anzustreben: eine allgemeine Sozialversicherung ab einem bestimmten Einkommen aus Erwerbstätigkeit bis zu einem bestimmten Einkommen mit sozialem Schutz für alle. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP .)

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