Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 15

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Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Hinsichtlich der Versorgungsrelevanz ist der Entwurf bezüglich eines Gruppenpraxengesetzes noch immer aktuell, auch hinsichtlich der Abgrenzung gegenüber Krankenanstalten. Wie Sie wissen, sind im Entwurf zum Gruppenpraxengesetz nicht nur diese Bereiche angesprochen, sondern auch sozialversicherungsrechtliche. Das weitere, das jetzt noch zu tun ist oder wäre, liegt im Bereich des Hauptverbandes und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ich kann Ihnen daher aus der Sicht des Gesundheitsministeriums noch keinen Zeitpunkt nennen, wann wir die nächsten Gespräche im Hinblick auf das Gruppenpraxengesetz führen können. – Danke.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte sehr.

Abgeordnete Klara Motter: Frau Ministerin! Sie müssen doch irgend etwas tun, damit, wenn wir ein neues Gesetz bekommen, es von vornherein ausgeschlossen ist, daß die ASVG-Novellierung es wieder zunichte macht. Es muß doch irgend etwas geben. Denn wir sind im Verzug, wir brauchen das auch im Hinblick auf die neue Gesundheitsreform.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Ich gehe mit Ihnen konform, wir brauchen das im Hinblick auf die Gesundheitsreform, und ich hoffe, daß wir vom Hauptverband und vom Sozialministerium bald die entsprechende Mitteilung bekommen, sodaß wir weiterarbeiten können. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Onodi, bitte.

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Frau Bundesministerin! Befürchten Sie nicht, daß aufgrund dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ein Wildwuchs im Bereich der medizinischen Berufe entsteht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Frau Abgeordnete! Herr Präsident! Ich glaube nicht, daß da Wildwuchs auftritt. Dies ist in der verfassungsrechtlichen Abgrenzung in der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heil- und Pflegeanstalten immer schon beachtet worden. Es ergibt sich eigentlich durch die neue Situation überhaupt keine Änderung.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Dr. Pumberger, bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Alle im Parlament vertretenen Parteien sprechen sich seit Jahren für ein Gruppenpraxengesetz aus. Mehrere Anträge von mir wurden trotzdem sowohl im Ausschuß als auch im Plenum abgelehnt.

Ich frage Sie nun: Werden Sie sich im neuen Entwurf dafür einsetzen, daß einerseits das Anstellungsrecht von Ärzten in das Gruppenpraxengesetz aufgenommen wird und daß zweitens wie in der Bundesrepublik Deutschland die Limitierung der Teilnehmerzahl bei Gruppenpraxen wegfällt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Genau diese zwei Punkte, die Sie angesprochen haben, sind strittige Punkte, und ich kann Sie Ihnen von der Regierungsbank nicht beantworten. Ich würde damit Verhandlungsergebnissen vorgreifen und dem vorgreifen, was die Abgeordneten aushandeln, und das mache ich nicht. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat.


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