Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 26

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Zur Umsetzung des Systems der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung sind die Landesfonds mit einer sehr weitreichenden Gestaltungsfreiheit ausgestattet.

Das wär’s, was ich in Kürze sagen könnte, Herr Abgeordneter, was ich mir von der Einführung des leistungsorientierten Abrechnungssystems zunächst erwarte. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, danke.

Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger: Sie haben über einen ganzen Katalog notwendiger Reformschritte berichtet, die aufgrund der erfolgten Einigung zu setzen sind. Ich darf Sie fragen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, inwieweit die Umsetzung dieser Maßnahmen in Ihrem Ressort bereits gediehen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Mein Ministerium hat am 22. Mai dieses Jahres den Entwurf einer Artikel-15a-Vereinbarung über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 im Rahmen von Verhandlungen auf Beamten- und Expertenebene vorgestellt.

Dieser Vereinbarungsentwurf ist mittlerweile weitestgehend ausverhandelt. Mitte August dieses Jahres wurden von meinem Ministerium zur Umsetzung der genannten Vereinbarung folgende Gesetzentwürfe in Begutachtung gegeben: die Krankenanstaltsgesetznovelle, der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen und die Novelle zum Ärztegesetz. Diese Gesetzentwürfe werden derzeit für die parlamentarische Behandlung vorbereitet.

Gleichzeitig wurde von meinem Ressort ein aktualisiertes Modell der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung mit Diagnosefallgruppen ausgearbeitet. Eine entsprechende Beschreibung des Systems der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung und Dokumentationshandbücher werden allen Ländern noch im September zur Verfügung gestellt werden, ein EDV-Programm zur Anwendung des neuen Systems durch die Länder wird vom Gesundheitsministerium an die Länder auch noch im September übermittelt. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Koller, bitte.

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Frau Ministerin! Wenn Sie schon die Fragen meines Kollegen Pumberger nicht beantwortet haben, hoffe ich, daß Sie meine Frage beantworten.

Frau Ministerin! Gehen Sie bei der Durchsetzung des Krankenanstaltenplanes davon aus, daß man öffentlichen und auch Privatkrankenhäusern die krankenanstaltenrechtliche Bewilligung entzieht, wie es derzeit vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes überprüft wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es war mit im Gespräch mit den Ländern und der Wunsch der Länder, diese Frage zu hinterfragen. Der Verfassungsdienst trägt damit dem Wunsch der Länder Rechnung. – Danke schön. (Abg. Böhacker: Das war nicht die Frage!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Motter.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Kommt es im Zusammenhang mit dieser Reform auch zu einer leistungsorientierten Abrechnung für den niedergelassenen Bereich?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.


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