Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 43

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mehr notwendig und nicht mehr möglich sein, in ein österreichisches Idiom zu übersetzen. Das kann dann auch der deutsche Übersetzer machen. Selbstverständlich!

Mit dieser Werkvertragsregelung ist erreicht worden, daß ganz konkrete Berufsgruppen wirklich um ihr Überleben kämpfen müssen. Sie sagen: Wir sehen keine Zukunft mehr für unser Gewerbe! Der Übersetzerberuf ist, nebenbei gesagt, kein Gewerbe, weil heikle Bestimmungen der Gewerbeordnung für diese Gruppen eine Organisierung als Gewerbe unmöglich machen. Diese Berufsgruppe weiß nicht, ob sie zum künstlerischen Bereich zählt, was durch Teile ihrer Arbeit gerechtfertigt wäre, oder ob sie in den nichtkünstlerischen Bereich hineinfällt. Würden sich die Übersetzer in den künstlerischen Bereich hineinreklamieren, dann hätten sie noch eine Ausnahmebestimmung bis Ende des Jahres 1997, aber das ist auch schon alles.

Faktum ist – das muß gesagt werden –, daß durch diese Werkvertragsregelung, durch die Besteuerung, aber auch durch die Einführung der Sozialversicherungspflicht bei Werkverträgen, vor allem bei Werkverträgen bescheidener Größenordnung, nicht nur Existenzen gefährdet beziehungsweise in den Armutsbereich abgedrängt werden, sondern auch die Wirtschaft in bestimmten ganz kleinen Sektoren – ob das jetzt der Übersetzer ist oder ob das der Trainer ist, der in einem Betrieb Arbeit macht – gefährdet oder sogar unmöglich gemacht wird.

Meine Damen und Herren! Es gäbe zu einzelnen Punkten dieser Werkvertragsregelung noch vieles zu sagen; ich habe nur auf die wirtschaftlichen Aspekte hingewiesen. Jetzt möchte ich mich mit deren sozialem Aspekt beschäftigen, mit den Geringfügigkeitsgrenzen.

Herr Minister! Der Abgeordnete Feurstein ist so stolz auf die Regelung mit den 7 000 S als Freigrenze. Herr Abgeordneter Feurstein, ich glaube, Sie wissen gar nicht, was Sie damit angerichtet haben. Die 7 000 S sind mit den Resten von Sozial- und Familienrechten überhaupt nicht mehr kompatibel. (Beifall bei den Grünen.)

Ich nenne Ihnen dazu ein Beispiel: Ein Student hat bisher – ich habe das schon zuvor gesagt, aber ich erkläre es Ihnen noch einmal, vielleicht können wir uns irgendwann einmal über eine Novellierung unterhalten –, wenn er Familienbeihilfe bezogen hat, nur 3 600 S – Freigrenze – dazuverdienen dürfen. Von jetzt an, nach der Freigrenzenerhöhung, darf er mit einem Werkvertrag 7 000 S dazuverdienen. Tut er das aber, dann verliert er die Familienbeihilfe, weil da die Freigrenze bei 3 600 S liegt. – Fall eins. Herr Abgeordnete Feuerstein! Haben Sie das überlegt? – Nein!

Fall zwei – nehmen wir ein konkretes Beispiel –: Kulturschaffende, Kameraleute beispielsweise, die keine regelmäßigen Jobs mehr haben, die also von Gelegenheitsjobs leben, weil die Anstalten, wie der ORF auch, ausgelagert haben, weil wir in Österreich kein großes Filmgewerbe haben, konnten bisher – und das war eine durchaus soziale Regelung – neben ihrem Arbeitslosengeldbezug bis zu 17 000 S monatlich dazuverdienen, glaube ich, ohne daß ihnen das Arbeitslosengeld geschmälert wurde. (Abg. Hostasch: Das ist im Vergleich zu anderen ungerecht!) Darf ich mein Beispiel ausführen, Kollegin Hostasch? Vielleicht hörst du so lange zu, bis ich mein Beispiel ausgeführt habe.

Diese Freigrenze wurde auf 3 600 S nach unten gekürzt. So weit, so gut. Gerechtigkeit! Einigen wir uns darauf. Was passiert aber jetzt? – Ein Kameramann darf in Zukunft bis zu 7 000 S dazuverdienen bei den Werkverträgen. Es wird aber die Arbeitslose schon bei 3 600 S gekürzt. Er verliert also den Arbeitslosengeldbezug, wenn er mit einem Werkvertrag bis zu 7 000 S dazuverdient. Das ist aber in dieser Branche relativ häufig der Fall. Verdient er aber mit einem Werkvertrag 7 000 S dazu – er hat nämlich keine Chance, einen regulären Dienstvertrag zu erhalten –, dann muß er ihn in Zukunft ablehnen, denn wenn er ihn annimmt, verliert er das Arbeitslosengeld und er verliert gleichzeitig jede soziale Absicherung.

Da sagst du, Kollegin Hostasch, das ist sozial gerecht! (Widerspruch bei der SPÖ.) Ich halte das für eine absolute soziale Sauerei, die da beschlossen wurde (Beifall bei den Grünen) , daß man überhaupt nicht bedenkt, was man mit Verschiebungen von Freigrenzen für bestimmte Berufsgruppen anrichtet.


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