Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 180

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Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Vom Antragsteller wurde die Wifo-Studie natürlich aus seiner Sicht interpretiert. Ich möchte eine sehr interessante Passage aus dieser Wifo-Studie wortwörtlich bringen. An einer Stelle heißt es – ich zitiere –: "Faßt man den Begriff Familienpolitik weit, so sind öffentliche Leistungen in der Höhe von rund 10 Prozent des Volkseinkommens familienpolitisch motiviert. Die direkten Leistungen aus dem Familienlastenausgleich und der steuerlichen Förderung belaufen sich im Jahre 1995 auf rund 70 Milliarden Schilling. Auch im internationalen Vergleich zählt Österreich zu den Ländern mit den höchsten Familienförderungen."

Wir glauben, daß wir uns dafür nicht zu schämen brauchen. Diese Bundesregierung mit dem dafür zuständigen Bundesminister für Familie Dr. Bartenstein braucht bei Gott in diesem Bereich keine Nachhilfestunden durch das Liberale Forum. Daher werden wir diesem Antrag keine Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

23.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. Ich erteile es ihm.

23.02

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Gestatten Sie mir nur einige ganz kurze Anmerkungen zum Schluß dieser Debatte oder im Anschluß an diese Debatte.

Herr Kollege Kier! Ich halte es für wesentlich, auch auf die Schwachstellen Ihres Antrages hinzuweisen. So schlagen Sie leichtfertig vor, die Finanzierungsgrundlage des FLAF aufzugeben, indem Sie die Dienstgeberbeiträge reduzieren wollen, die die Säule der FLAF-Finanzierung mit mehr als 30 Milliarden Schilling darstellen, und statt dessen eine etwas nebulose Finanzierung aus einer Ökologisierung des Steuersystems vornehmen möchten. Herr Kollege Kier! Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß diese Abgabe aber zwangsläufig, da es sich hiebei um eine Lenkungsabgabe handeln würde, im Laufe der Zeit geringer werden würde. Das halte ich für ein Vabanquespiel mit dem Familienlastenausgleichsfonds, was Ihren Antrag prinzipiell wenig nachvollziehbar macht.

Ich möchte bei Herrn Abgeordneten Schuster anschließen, der richtigerweise sagt, daß es primär darum ginge, ein steuerfreies Existenzminimum zu ermöglichen, wobei noch die Frage besteht, ob ich ein steuerfreies Existenzminimum sicherstellen möchte, also im Notfall noch dazuzahle, oder ob ich dieses steuerfreie Existenzminimum steuerfrei stelle, wenn die entsprechenden Einnahmen vorhanden sind. Sie nehmen jedoch lediglich die Darstellung eines besteuerten Existenzminimums vor.

Herr Abgeordneter Kier! Frau Abgeordnete Mertel hat ganz richtig gesagt, daß das dem zu erwartenden Erkenntnis des VfGH geradezu diametral entgegen liefe. Eine soziale Staffelung der Familienbeihilfe nach dem Einkommen mag anfangs schön ausschauen und recht gut klingen. Sie vergessen dabei aber, daß Sie damit implizit einen Rückschritt in Richtung Besteuerung des Familieneinkommens als Ganzes verlangen, weil das mit dem System der Individualbesteuerung, an dem wir von der Regierungskoalition festhalten wollen, nicht in Einklang zu bringen ist. Es soll auch weiterhin das Prinzip des Lastenausgleichs gesichert und daran festgehalten werden.

Allein schon der Terminus "Familienförderung" ist nicht ganz richtig. Ich möchte damit schließen, daß Frau Abgeordnete Bauer richtigerweise gesagt hat, daß es sich hiebei um keine besonders sinnvolle Familiensteuerreform handeln kann, wenn sie den Familien 5 bis 7 Milliarden Schilling weniger an Lastenausgleich bringt. Denn Sie selbst behaupten, daß Ihre Familiensteuerpolitik 5 bis 7 Milliarden Schilling an Einsparungen brächte. Es würde also den Familien weniger bleiben. – Ich bedanke mich für die Erteilung des Wortes, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP.)

23.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.


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