Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 171

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stellt hat, künftighin unter eine angemessene Verwaltungsstrafe zu stellen. (Abg. Haigermoser: Darf sich ein Volksvertreter um so etwas nicht kümmern?)

Es ist zwar illustrativ, aber nicht ganz passend auf das Tatbild, das hier beschrieben wird, aber immerhin in der Nähe; die Kollegin Partik-Pablé hat da vielleicht Subsumierungsprobleme im Strafrecht, das kann ja sein, bei Untersuchungsrichtern kann das vorkommen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Ein Volksvertreter hat auch Bürgerpflichten!) Hier geht es aber um einen Antrag, der mit den Mitteln der strafrechtlichen Prävention arbeitet, denn Strafrahmen sind auch ein präventives Mittel. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Kollege Haigermoser hat kein gutes Benehmen, stelle ich fest, aber das ist nicht neu. Ich entschuldige mich für diese alte Feststellung. (Abg. Mag. Guggenberger: Er hat das noch nie gesagt!)

Ich sage es jetzt noch einmal: Das Gesetz steht nicht im Widerspruch zu den Anliegen der Kollegin Partik-Pablé. Trotzdem meint Sie, daß der Strafrahmen unpassend sei. Es ist besonders interessant, das aus Ihrem Mund zu hören, auch aus dem Mund des Kollegen Puttinger, weil ich bei beiden Fraktionen – zum Beispiel von der Kollegin Fekter, die dem Justizausschuß vorsitzt – gelegentlich höre, daß die Strafen eigentlich gar nicht streng genug sein können. Bei der Verwaltungsstrafe aber, die in einem spektakulären Ausmaß von 30 000 S absolut unleistbar ist, offenbar existenzbedrohend für die Gastronomie, die gedenkt, Diskriminierung walten zu lassen, wird auf einmal von der Strafhöhe gesprochen. Wenn Sie in diesem Bereich eine präventive Wirkung haben wollen, dann werden Sie mit 3 000 S nicht auskommen. Da sind wir uns, hoffe ich, einig. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Haselsteiner hat den Kollegen Puttinger aufgefordert – Kollege Puttinger ist hier gestanden –, einen ihm genehmen Betrag zu nennen: 5 000, 10 000, 15 000? (Abg. Dr. Puttinger: Wann war der letzte Diskriminierungsfall in einem Gastgewerbebetrieb?) Herr Kollege Puttinger! Wenn es keine Diskriminierung gibt, dann brauchen Sie sich vor der Straferhöhung nicht zu fürchten (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei den Grünen), dann brauchen sie sich vor dem Strafrahmen nicht zu fürchten, dann ist der Strafrahmen vielleicht brotlose Kunst, was ja sehr erfreulich wäre, aber ich fürchte, daß es nicht ganz so ist, ich fürchte, daß es in diesem Land tatsächlich Diskriminierungen der hier beschriebenen Art gibt. Wenn das einigermaßen stimmt, was die Kollegin Partik-Pablé vorgetragen hat, dann ist das ein zwar nicht ganz auf dieses Gesetz passender, aber auch ein sehr unangenehmer Fall. So etwas gibt es eindeutig. (Abg. Dr. Graf: Das beweist, daß Sie die Vorlage gar nicht gelesen haben! – Zwischenruf der Abg. Partik-Pablé. )

Strafbestimmungen geben allemal die Möglichkeit, schützenswerte Rechtsgüter besser abzusichern. Sie werden zwar Diskriminierung nicht verhindern, sie werden aber vielleicht doch präventiv wirken. Wir hoffen, daß 30 000 S, über die hier so große Aufregung herrscht, präventiver wirken als 3 000 S. 30 000 S sind beantragt, und ich meine, man sollte es mit 30 000 S einmal probieren. (Abg. Dr. Graf: Warum nicht 100 000 S?)

Kollege Puttinger sagt, das sei überhaupt überflüssig, denn diese Diskriminierung gibt es gar nicht. Da könnte man manche Dinge, die bestritten werden, gleich straffrei stellen. Das wäre auch eine Möglichkeit: Alles, was es in der Welt des Kollegen Puttinger nicht gibt, stellen wir straffrei. Ich meine aber, daß die präventive Wirkung von strafrechtlichen Vorschriften ihren guten Sinn hat. Wenn diese so wirksam sind, wie es Kollege Puttinger sagt, dann ist es umso besser, dann brauchen Sie sich aber vor der Anhebung von Strafen nicht zu fürchten.

Dieser Antrag wird dazu benützt, eine Scheindiskussion zu führen, eine Scheindiskussion, die dort Aufgeregtheit auslöst – auf der rechten Seite dieses Hauses –, wo man offenbar der Meinung ist, daß ein religiöses Bekenntnis vielleicht doch geeignet wäre, jemanden mit Lokalverbot zu belegen, eventuell auch eine Behinderung, die ethische Herkunft, die Rasse oder auch die Hautfarbe. (Abg. Haigermoser: Jetzt quietschen die Reifen ordentlich!)


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