Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 172

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Es geht mir hier nicht um Beispiele, aber wenn jemand abstrakt dagegen ist, dann heißt das, daß er dafür ist. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei den Grünen.)

Wenn Sie abstrakt dagegen sind, dann sind Sie dafür! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Reden Sie sich nicht heraus! Wenn Sie meinen, daß Sie da dagegen sind, dann heißt das im Umkehrschluß, daß Sie dafür sind. (Abg. Haigermoser: Eine Frau Schmidt genügt doch!) Herr Haigermoser, ich flehe Sie noch einmal an: Versuchen Sie ab und zu für fünf Minuten... (Abg. Dr. Haselsteiner: Das kann er nicht!) Kann er nicht? – Er hat eine sogenannte Mongorrhöe. Gut.

Ich sage es Ihnen noch einmal: Wer hier nicht unserer Meinung ist, der ist dafür!

Im übrigen bedarf es manchmal bestimmter Anlässe, um so etwas zu machen, was dann auch der Anlaß einer Gesetzgebung sein kann – ein Argument von Herrn Kollegen Puttinger, das man schon ernst nehmen muß. Ich nehme das insoferne ernst, als wir alle nicht schon früher draufgekommen sind, daß wir so etwas brauchen. Es ist richtig, es hat eines Anlasses bedurft, daß wir draufgekommen sind. Insofern ist das sogar Anlaßgesetzgebung! (Abg. Dr. Graf: Sie argumentieren immer so, wie Sie es brauchen.) Was da aber Meinungsdiktatur sein soll, weiß ich nicht. Wenn jemand diese Position nicht vertritt – wie die Kollegin Partik-Pablé – und sagt, das sei Meinungsdiktatur, wenn man diese Position vertritt, dann muß ich sagen: Das weise ich entschieden zurück!

Das, was hier steht, ist ein so fundamentaler Grundrechtsbestand und so untrennbar mit der Menschenwürde verbunden, daß man sich mit dem Wort Meinungsdiktatur nicht abfinden kann. (Abg. Dr. Graf: Aber Grundrecht müssen wir nicht im Verwaltungsstrafrecht verankern! – Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei den Grünen.)

Herr Kollege! Wenn das Verwaltungsstrafrecht ein Instrument ist, die Grundrechte in der Praxis besser zu schützen, soll es mir recht sein, denn die Grundrechtskataloge werden Papier bleiben, wenn wir sie nicht im Leben umsetzen. Da ist Überzeugungsarbeit, Aufklärung und das Abbauen von Vorurteilen besser, aber allein wird es nicht genügen. Sie erleben ja auch, das manches andere in diesem Land verboten ist, wie zum Beispiel das Lenken von Kraftfahrzeugen im alkoholisierten Zustand, und trotzdem findet es statt.

Ich bin daher der Meinung, daß in diesem Bereich die prohibitive Strafe nicht hoch genug sein kann – und der Führerscheinentzug nicht schnell genug. Man kann von mir aus über die Promillegrenze streiten, aber über den Grundsatz nicht.

Das gilt auch für diesen Fall: Entweder Sie sind der Meinung, daß Diskriminierung nicht sein soll, dann bekennen Sie sich auch dazu und verhaken sich nicht bei läppischen 30 000 S! Wenn Sie aber anderer Meinung sind, dann sagen Sie es offen und verstecken Sie sich nicht hinter 30 000 S, denn das ist schäbig! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

22.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete. 7 Minuten Redezeitbeschränkung – offenbar freiwillig.

22.26

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar ve#er, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Puttinger – Präsident Puttinger – hat zum Abschluß gesagt: "Toleranz führt über Herz und Hirn der Menschen und nicht über das Verwaltungsstrafrecht." (Abg. Dr. Graf: Was Sagen Sie zum Anlaßfall Kostelka?) – Wie recht Sie haben, Herr Kollege Puttinger, ein weises Wort, das Sie hier gesagt haben! Das ist ein Grundsatz, den ich mir sehr oft im Justizausschuß – Sie sind nicht Mitglied des Justizausschusses – wünschen würde, wenn sich Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion – nein, eigentlich sind es ausschließlich Kollegen –, also wenn sich Kollegen Ihrer Fraktion ebendort,


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