Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 175

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Heimatbezirk, das hauptsächlich von Jugendlichen frequentiert wird, die Aufschrift: "Türken unerwünscht". Im heurigen August wurde in einer Innsbrucker Diskothek einer Gruppe junger geistig Behinderter der Lebenshilfe Tirol der Zutritt zu einer Diskothek verweigert, und zwar vom Chef persönlich. Dieser war nicht etwa ein Behinderter, Herr Puttinger, und auch der Lokalbesitzer in meinem Heimatbezirk war kein Ausländer, sondern ein Tiroler. Der Chef der Diskothek hat den jungen geistig Behinderten den Zutritt mit der Bemerkung verweigert: Ich habe ja nichts gegen euch, aber ich kann doch meinen Gästen nicht den Anblick geistig Behinderter zumuten! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn das kein Skandal ist, was ist dann überhaupt noch ein Skandal?! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Uns geht es mit diesem Antrag darum, daß wir ein klares, unmißverständliches Zeichen setzen, daß ein derartiges Verhalten unerwünscht und in jeder Form abzulehnen ist. Um das zu signalisieren, gehören auch verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen dazu. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Puttinger. )

Es wundert mich, daß gerade auf jener Seite dieses Hauses, die sonst nicht müde wird, immer wieder strengere Strafen und Prävention und Abschreckung zu fordern, plötzlich gesagt wird: Wir müssen all das auf der menschlichen, auf der Toleranzebene lösen! Wir brauchen doch überhaupt keine Strafen! – Verstehe, wer wolle, warum Frau Partik-Pablé plötzlich gegen Strafen ist. Sie ist wahrscheinlich von einer Paula zur einer Saula geworden. Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich kann Ihrem Kurs nicht folgen. Aber ich werde dafür sorgen, sehr geehrte Frau Kollegin, daß die behinderten Menschen genau erfahren, welche Einstellung Sie in dieser Frage haben. Darauf können Sie sich verlassen! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Puttinger! Die meisten Ihrer Gäste kommen aus der Bundesrepublik Deutschland. Sehen Sie sich doch einmal an, wie das dort geregelt ist! Im § 185 des deutschen Strafgesetzbuches wird ein derartiges Verhalten ausdrücklich als Ehrenbeleidigung klassifiziert und unter strafgesetzliche Strafe gestellt. Lesen Sie auch im deutschen Gaststättengesetz nach! Dort heißt es: "Außerdem kann die zuständige Verwaltungsbehörde eine gaststättenrechtliche Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit des Gastwirtes widerrufen, wenn dieser mehrfach gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, weil zur Zuverlässigkeit des Gastwirtes der Betrieb der Gaststätte unter Einhaltung geltenden Rechts gehört." (Abg. Dr. Puttinger: Bei uns gehen sie bis zur Entziehung der Konzession! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.) Das ist deutsches Recht, und das wollen wir auch haben! In Deutschland ist das schon Recht, was wir erst jetzt anstreben. (Abg. Dr. Puttinger: Entziehung der Konzession ist österreichisches Recht!)

Schauen Sie zum Beispiel auch nach Frankreich, Herr Puttinger! In Frankreich wird man sogar mit gerichtlichen Klagen bedroht, wenn man das tut, was der genannte Innsbrucker Diskothekenbesitzer getan hat. Sie verwahren sich gegen Vorschriften, die im Ausland längst gang und gäbe sind! (Beifall bei der SPÖ. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Dr. Puttinger. )

Herr Puttinger! Das ist eine erste Lesung. Sie haben noch genug Zeit, um nachzudenken. Sie können jetzt noch in sich gehen. Wir bitten Sie inständig: Stehen Sie doch nicht einer Lösung im Wege! Auch der österreichische Gesetzgeber muß klar, deutlich und unmißverständlich sagen: Derartige Verhaltensweisen darf es in Österreich nicht geben! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

22.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter Puttinger hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. Dauer: 2 Minuten; die Geschäftsordnung ist bekannt. – Bitte.

22.40

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Kollege Guggenberger! Wenn Sie zugehört hätten oder wenn Sie den Antrag Ihres eigenen Klubobmannes gelesen hätten, dann würden Sie wissen, daß wir im österreichischen Recht die Gewerbeentziehung vorsehen. (Abg. Mag. Guggenberger: Den habe ich gelesen!) Daher kann uns Deutschland in diesem Zusammenhang kein Vorbild sein, denn derartige Maßnahmen werden in diesem Antrag


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite