Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 174

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Ich spreche jetzt zum Beispiel von Gästen, die nicht wissen, wie man sich in einem Lokal benimmt. Derartiges muß man jedoch von der hier zu behandelnden Materie sehr streng trennen. Denn dieser Antrag wendet sich ganz eindeutig gegen Rassismus und Menschenverachtung. Es ist ein Skandal, wenn Menschen, wie es in der Begründung heißt, aufgrund ihrer Rasse, ihre Hautfarbe, ihrer nationalen Herkunft oder ihrer körperlichen Behinderung am Betreten eines Lokals gehindert werden.

Kollege Puttinger! Ich verstehe Deine Sorge wegen dieser 30 000 S nicht. Ich bin nämlich überzeugt davon, daß wir und meine Kollegen sie nie zu bezahlen brauchen. Ich würde nie in diese Lage kommen, da ich nicht auf die Idee kommen würde, einen Menschen nicht als Gast bei der Tür hereinzulassen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen sehr darauf achten, daß wir mit solchen Verallgemeinerungen unseren Stand nicht in ein Licht bringen, das er gar nicht verdient. Ich glaube, es ist wichtig, daß wir uns klarmachen, daß es auf diesem Gebiet zwei Materien gibt: Es gibt einerseits den heutigen Antrag, und es gibt andererseits ein aus dem Jahre 1952 stammendes Gesetz, das sich sehr dezidiert mit dem Lokalverbot beschäftigt. Im zuletzt genannten Gesetz geht es um das Lokalverbot für Trunkenbolde und Rowdies.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen versuchen, diese beiden Materien miteinander zu verschmelzen. Es besteht jetzt ein echter Bedarf, daß diese Materie ordentlich geregelt wird. Denn es ist zum Beispiel sehr, sehr oft der Fall, daß gerade die Frauen in unserem Gewerbe – Kellnerinnen, Wirtinnen – zu späterer Stunde mit Gästen konfrontiert werden, die alles andere als angenehm sind. Es kommt sehr oft dazu, daß unser Servierpersonal und somit oft auch unsere Familienangehörigen belästigt werden.

Dagegen muß Abhilfe geschaffen werden, denn derzeit sind die notwendigen Instrumentarien nicht vorhanden. Das Gesetz aus dem Jahr 1952 enthält die Möglichkeit, daß man ein Verbot über die Bezirkshauptmannschaft, über den Magistrat oder über den Bund ausspricht. Das lehnen wir ab. Wir wollen vielmehr, daß, wenn einmal ein Gast in einem Lokal Schaden angerichtet hat, sowohl menschlicher Art als auch Sachbeschädigungen, der Gastwirt per Gesetz die Möglichkeit hat, diesem Gast den Besuch seines Lokals zu verbieten.

Ich habe das früher einmal in schriftlicher Form, mittels eines eingeschriebenen Briefes gemacht. Das ist aber nicht legal. Daher muß ein derartiger Schritt legalisiert werden. Dennoch sollten wir ganz deutlich eine Unterscheidung zu der anderen Materie treffen.

Vor einigen Tagen sind in meinem Kellerlokal – und ich kann mir wirklich etwas darauf einbilden, ein gutes Publikum zu haben – drei Skinheads erschienen. Sie haben sich an die Theke gesetzt und haben dann lauthals erklärt, zu wie vielen Lokalen der Stadt sie schon keinen Zutritt mehr haben. Die Kellnerin hat mich hilfesuchend angesehen. Ich habe dem Spuk dann ein Ende bereitet. Jetzt kann ich mir vielleicht zugute halten, daß aufgrund der bekannten Funktion, die ich bekleide, Ruhe gegeben wurde. Aber ich möchte nicht wissen, was eine Stunde später passiert wäre, wenn ich nicht mehr dagewesen wäre.

Das sind, glaube ich, Dinge, auf die wir uns auch konzentrieren sollten. Trennen wir das eine von dem anderen. Sorgen wir dafür, daß in der Gastronomie klare Linien gezogen werden, daß der Wirt, seine Gäste und das Personal in solchen Fällen geschützt werden! Stehen wir aber andererseits dazu, daß jeder Bürger, egal welcher Hautfarbe er ist und dergleichen, ein Lokal ungehindert betreten kann. Haben wir keine Angst vor 30 000 S Strafe. Ich bin überzeugt, unsereiner wird sie nie bezahlen müssen, denn uns ist jeder Gast willkommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Guggenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.36

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor drei oder vier Jahren gab es bei einem Lokal in meinem


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