Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 27

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Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Es ist im Rahmen der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode zwischen den beiden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ vereinbart worden, daß der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an jenen Grenzabschnitten, an denen das Bundesheer bereits heute tätig ist, für die Dauer dieser Legislaturperiode aufrechterhalten wird. Das ist nach heutiger Einschätzung bis 1999.

Die Erfahrungen, die wir mit dem Assistenzeinsatz des Bundesheeres gemacht haben, sind ganz überwiegend positiv. Das Bundesheer übernimmt bei diesem Assistenzeinsatz – durch Präsenzdiener im wesentlichen – die Überwachung der Grünen Grenze. Das führt bei einem Einsatz von etwas über 1 500 Mann im Durchschnitt zu einer recht guten Kontrolle der Grünen Grenze.

Die Arbeitsteilung zwischen den Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres und den Angehörigen der Exekutive ist so, daß die Mitarbeiter der Exekutive ab dem Moment, wo es zu einem Aufgriff kommt, die aufgegriffenen Personen übernehmen, vernehmen und weiter behandeln, sowohl, was die verwaltungsbehördlichen Aktivitäten, als auch, was die unmittelbaren Aktivitäten, also Verbringung zu entsprechenden Orten und so weiter, angeht, sodaß die Entlastung der Exekutive nicht so vollständig ist, wie es gelegentlich den Anschein haben mag.

Wir haben andererseits den Eindruck, daß es für Präsenzdiener eine sehr schwere Belastung ist, diesen Dienst zu erbringen, und zwar auch deshalb, weil sich zeigt, daß diese meist 19jährigen Männer das erste Mal von zu Hause weg sind und stark unter Einsamkeit leiden – so merkwürdig das klingen mag, weil man denken sollte, daß sie mit 19 Jahren eigentlich schon einigermaßen erwachsen sein könnten. Das führt tatsächlich da und dort zu größeren Problemen, die man nicht geringschätzen sollte.

Zweitens sind wir der festen Überzeugung, daß die Aufgabe der Grenzkontrolle keine militärische Aufgabe, sondern eine zivile Aufgabe ist. Daher ist es unser Ziel, die Vorbereitungen so zu treffen, daß mit Ende der Legislaturperiode auch der Bereich der burgenländischen Grenze und jene vier bis fünf Kilometer an der niederösterreichischen Grenze, an denen das Bundesheer heute Kontrollaufgaben wahrnimmt, vollständig durch Angehörige der Exekutive übernommen werden kann.

Darüber hinaus ist es mein Ziel, in Gesprächen mit dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung schrittweise zu einer Veränderung der Gewichtung zu kommen, weil wir zwar der Überzeugung sind, daß durch den Assistenzeinsatz wesentliche Leistungen etwa im Bereich der Logistik problemlos übernommen und erbracht werden können, bei denen die Exekutive tatsächlich Schwierigkeiten hat, sie kosteneffizient und so zu erbringen, daß Gendarmeriebeamte nicht stunden- und tagelang österreichweit pendeln, um etwa Schubhäftlinge zu transportieren, andererseits aber schrittweise die Grenzkontrolle durch professionelle Kräfte der Exekutive übernehmen wollen. Der Assistenzeinsatz bleibt aber, auch nach meinem Dafürhalten, vereinbarungsgemäß bis Ende der Legislaturperiode erhalten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wünsche nach Zusatzfragen dazu liegen mir nicht vor. – Damit ist die Fragestunde beendet. Ich danke dem Herrn Bundesminister sehr herzlich.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz – WAG) und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsengesetzes 1989,


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