Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 33

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Der Herr Finanzminister müßte wissen, daß diese Mindestkörperschaftsteuer von 50 000 S auch dann zu bezahlen ist, wenn eine GmbH keinen Gewinn oder sogar einen Verlust erwirtschaftet. Es gibt aber keinen Arbeitnehmer – keinen sogenannten Hackler, wie der Herr Finanzminister sich ausgedrückt hat –, der auch dann Steuer zahlen muß, wenn er kein Einkommen hat! Das ist eine grobe Unterstellung, die ich vehement zurückweisen muß! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die zukünftige Vorgangsweise des Herrn Finanzministers ist uns ja klar. Er hat in der letzten Sitzung des Finanzausschusses schon dargestellt, wohin die Stoßrichtung geht, er hat es salopp formuliert: Wir werden uns die Steuern bei den sogenannten Gestopften holen. – Wir werden sehen, wer in Österreich in Zukunft zu den Gestopften und wer zu den Gerupften gehören wird. (Abg. Dr. Haselsteiner: Zuerst gestopft und dann gerupft!) Zuerst gestopft und dann gerupft – richtig, Herr Kollege!

Nun zum ersten Punkt der Tagesordnung. Es ist außerordentlich bedauerlich, daß diese Wifo-Studie betreffend Umverteilung durch öffentliche Haushalte in Österreich erst mit geraumer Verspätung dem Parlament zur Beratung zugeleitet wurde. Wahrscheinlich hat der Herr Finanzminister diese brisante Studie wegen verschiedener Wahltermine längere Zeit unter Verschluß gehalten, oder – wenn man es salopp formuliert – "schubladisiert". Es ist auch bezeichnend, daß der sich Herr Finanzminister im Finanzausschuß nur als Überbringer, als Bote, als Postbote dieses Berichtes, dieser Studie dargestellt hat.

Durch die verspätete Überreichung ist freilich die Aktualität nicht mehr gegeben. Es wurden statistische Daten aus den Jahren 1991 bis 1994 verwendet, die Selbständigen und die Kapitaleinkünfte wurden in weiten Bereichen nicht berücksichtigt. Auch die gesamten steuerlichen Ungerechtigkeiten und Ungeheuerlichkeiten des Belastungspaketes sind in diese Studie noch nicht eingebaut.

Meine Damen und Herren! Bemerkenswert ist aber, daß die langjährige freiheitliche Kritik an der zu hohen Abgabenquote, an dem überdurchschnittlich hohen Staatsanteil und an der mangelnden Umverteilungseffizienz des Abgabensystems in dieser Studie vollinhaltlich bestätigt wurde. Dr. Alois Guger, der Koordinator dieser Studie, hat es im Finanzausschuß auf den Punkt gebracht: Österreich hat die Steuerstruktur eines Entwicklungslandes. – Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: die Steuerstruktur eines Entwicklungslandes! Da paßt es gut dazu, daß der Herr Finanzminister heute von einer Bananenrepublik gesprochen hat.

So richtig diese Feststellung des Dr. Guger war, so bedrohlich sind, vor allem für die Steuerzahler, die Schlußfolgerungen dieser Studie. Diese Studie läßt keine Zweifel daran, daß es aus verteilungspolitischer Sicht zu einer Wiedereinführung der Vermögensteuer kommen sollte, daß die höhere Besteuerung der Vermögenserträge, sprich eine weitere Anhebung der Sparbuchsteuer, vorangetrieben werden sollte. In dieser Studie wird auch mehr oder minder unverhohlen die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung gefordert, um dadurch die Nettosteuereinnahmen des Staates neuerlich zu erhöhen. Weiters wird die Frage nach einem Abzugsverbot der Sozialversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei der Lohnsteuerberechnung und als Betriebsausgabe bei den Unternehmen gestellt.

All das, meine Damen und Herren, sind Maßnahmen, die zu einer massiven Verschärfung der Steuerprogression und zu einem gewaltigen Ansteigen der Steuern- und Abgabenquote führen würden. Das widerspricht aber genau dem, was diese Studie in ihrer Einleitung feststellt.

Aber es kommt noch schlimmer. Der Hinweis – der Herr Finanzminister hat es heute hier wieder sehr moderat geschildert –, daß das Grundvermögen durch viel zu niedrige Einheitswerte massiv unterbewertet ist, läßt das Schlimmste befürchten. Wir alle wissen, daß die Einheitswerte in vielen Bereichen Bemessungsgrundlage für eine Steuer sind, zum Beispiel für die Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer und so weiter.

Was passiert nun, wenn diese Einheitswerte auf die Verkehrswerte angehoben werden? – Das würde etwa zu einer Verzehnfachung der Werte führen, was auch eine Verzehnfachung der Grundsteuer bedeuten würde. Aber der Herr Finanzminister macht es sich leicht: Er schiebt den


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