Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 134

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Was fällt inhaltlich – und das möchte ich nur sehr kursorisch streifen – an diesem Hochschulbericht auf? – Wir haben zunächst die Umsetzung des Universitäts-Organisationsgesetzes zu bewältigen. Hier sind wir mittendrin. Es sind im Bericht auch klar die Punkte genannt, wo wir für das Jahr 1997 bereits Anpassungen vorzusehen haben, und ich hoffe, daß das zügig über die Bühne gehen kann.

Ein Zweites, was in diesem Bericht auffällt, ist, daß es sehr unterschiedliche Kosten je StudentIn und je AbsolventIn gibt. Es gibt viele Gründe dafür, aber wenn wir pro Hörer beziehungsweise Hörerin an der Wirtschaftsuniversität 37 000 S im Jahr feststellen, und an anderen Universitäten sind es 80 000, 90 000 S – das geht bis hin zu 316 000 S –, je Absolvent liegen die Kosten zwischen 600 000 und 3,2 Millionen Schilling und je Lehrstuhl zwischen 3 und 30 Millionen, dann glaube ich, ohne das hier jetzt im Detail erläutern zu können, daß einige Fragen offen sind, denen wir gerade in Zeiten knapperer Ressourcen nachzugehen haben.

Wenn ich bei den Zahlen bin, dann möchte ich auch sagen, daß es in diesem Bericht hinsichtlich der Drittmittel, die von den Universitäten, von den Instituten lukriert werden, doch bemerkenswerte, teilweise, würde ich fast sagen, kuriose Zahlen zu betrachten gibt, und zwar in der Richtung, daß bei den Drittmitteleinnahmen die gegenübergestellten Ausgaben manchmal höher sind als die Einnahmen. Das heißt, es werden zwar Drittmittel eingenommen, aber letztlich saugt das, was dafür aufzuwenden ist, die Drittmittel großteils wieder auf. Es ist mir klar, daß das auch im Detail anzuschauen ist, aber ich würde mir doch vorstellen, daß es eine Zielsetzung sein müßte, rund 5 Prozent des Budgets über Drittmittel hereinzubekommen.

Ein weiterer Punkt ist der Akademisierungsgrad der Wirtschaft. Das gibt eigentlich Anlaß zu größerer Sorge, weil das hochschulpolitisch nur schwer zu steuern ist. Wir haben nur ganz wenige Branchen der Wirtschaft, die tatsächlich ihren Anteil an Hochschulabsolventen gesteigert haben. Wir haben einige Branchen, die sogar weniger Akademiker beschäftigen, als das noch in den siebziger Jahren der Fall gewesen ist, und wir hatten den Großteil der Steigerungen in den Bereichen Rechts- und Wirtschaftsdienste, klarerweise bei Gesundheit, bei Unterricht und Forschung. Wir haben schon die Vorstellung, daß die von den Universitäten zur Verfügung gestellten und ausgezeichnet ausgebildeten Absolventen dann auch in den Betrieben in höherem Ausmaß eine entsprechende Beschäftigung finden. Denn ein Zeichen der Qualität unserer Wirtschaft wird es sein, in welchem Ausmaß Akademiker von ihr angenommen werden.

Punkt zwei ist die Novelle zum Universitäts-Organisationsgesetz. Und zwar betrifft das jene Bestimmungen über die Zusammensetzung der Habilitationskommissionen, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat.

Wir haben heute das UOG 75 zu novellieren, und es ist uns klar, daß diese Frage auch für das UOG 93 nicht ohne jede Bedeutung sein kann. Die Auffassung des Verfassungsgerichtshofes, daß nur jene mit entscheiden und beurteilen können, ob jemand das Habilitationsverfahren positiv abschließt, die selbst die Venia docendi haben, haben wir nie geteilt, und wir können sie auch in Zukunft nicht aus Überzeugung teilen, weil es hier nicht darum geht, selbst diese Gutachten zu erstellen, sondern es geht darum, über vorhandene Gutachten, die eingebracht werden in die Habilitationskommission, durch die Mitglieder entscheiden zu lassen.

Wir haben hier offen gesagt eine andere Auffassung als der Verfassungsgerichtshof. Ich halte es demokratiepolitisch sogar für bedenklich, was hier geschieht, weil man dann in anderen Gremien ebenfalls die Frage stellen könnte: Kann denn ein Gemeinderat entscheiden, wenn es um Baugutachten geht? Muß er selber Baumeister sein? – Nur als Beispiel.

Wir müssen dem trotzdem Rechnung tragen, weil der Auftrag des Verfassungsgerichtshofes klar ist. Wir werden dem auch Rechnung tragen, und wir tragen ihm in dem Ausmaß Rechnung, wie es der Verfassungsgerichtshof vorschreibt, nämlich in der Form, daß die Habilitierten bei diesen Entscheidungen nicht überstimmt werden können.

Ein zweiter Punkt in der UOG-Novelle, der sich in wenigen Zeilen verbirgt, ist die Öffnung, die Möglichkeit österreichischer Universitäten, in anderen Ländern tätig zu werden. Ausgegangen ist das Ganze von dem Wunsch nach einer Kooperation zwischen Bozen und Innsbruck. Aber das


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