Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 34

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ausgewogen sind und daß daher die Gepflogenheit des Gießkannenprinzips im Bereich der Familienförderung nicht mehr beibehalten werden kann.

Meine Damen und Herren! Allein aufgrund dieser Fakten, die durch Studien und Untersuchungen belegt sind, halten wir unser Tansfermodell für zielführend. Das heißt: Abschied zu nehmen vom Gießkannenprinzip und, statt staatliche Beihilfen in gleicher Höhe an alle auszuschütten, Transferzahlungen künftig nur mehr nach finanzieller Leistungsfähigkeit gestaffelt auszubezahlen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. – Bitte sehr.

11.59

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es geht heute nicht darum, daß wir diskutieren, wie derzeit bestehende Leistungen gekürzt werden können, sondern es geht darum, daß wir alle mehr Gerechtigkeit im System anstreben. Das Problem besteht darin, daß alle unter Gerechtigkeit offensichtlich etwas anderes verstehen.

Wir haben schon über das zu erwartende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gesprochen. Es sollte jedenfalls nicht das Ergebnis sein, daß reichere Familien höhere Unterhaltsleistungen zugestanden bekommen und diese dann noch über Freibeträge berücksichtigen können. Die Folge ist, daß reichere Familien höhere Freibeträge und durch die Progression noch einen zusätzlichen Vorteil haben und es dadurch zu einer gigantischen Umverteilung von unten nach oben kommt.

Herr Dr. Spindelegger! Wenn man Ihrer Argumentation folgt, so muß man sagen: Sie birgt diese Gefahr absolut in sich. Wir Sozialdemokraten wollen jedenfalls, daß jedes Kind, gestaffelt nach Alter und Kinderanzahl, dem Staat gleich viel wert ist, daß es da keine Differenzierung gibt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat diese Verteilungsstudie gegeben, die sehr klar nachweist, daß die horizontale Verteilung, also die Verteilung zwischen kinderlosen Familien und Familien mit mehreren Kindern in der gleichen Einkommenshierarchie, absolut funktioniert. Sie funktioniert vor allem deswegen, weil es die Mitversicherung gibt. Diese Studie zeigt aber auch, daß es insbesondere Probleme bei der vertikalen Umverteilung gibt, daß es mehr Umverteilung von oben nach unten geben muß.

Wenn wir über die soziale Staffelung von Transferleistungen reden, so müssen wir einiges mitberücksichtigen. Erstens: Welche Einkommen sollen erfaßt werden? Es geht sicher auch darum, daß Zinsen und Dividenden miterfaßt werden, was derzeit wegen des Systems der Endbesteuerung nicht möglich ist. Da gehört das System umgestellt.

Zweiter Punkt: Es müssen natürlich auch die Vermögen mitberücksichtigt werden und nicht nur die Einkommen.

Dritter Punkt: Wir wollen beim System der Individualbesteuerung bleiben. Es darf keine Annäherung an die Haushaltsbesteuerung geben – eben aus den genannten Gründen.

Vierter Punkt: Wenn man sich überlegt, wo die soziale Staffelung beginnt, so muß man berücksichtigen, daß jene Lohnsteuerpflichtigen, die zwischen 20 000 S und 50 000 S verdienen, durch den Allgemeinen Absetzbetrag und durch die Reduzierung der Sonderausgaben ohnehin belastet sind. In diesem Bereich wird man keine zusätzlichen Streichungen vornehmen können. Das heißt: Wenn man hinter dieser Einkommenskategorie beginnt, muß man wissen, daß das, was zu verteilen ist, relativ gering ist – wiewohl auch diese Maßnahme absolut sinnvoll wäre.


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