Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 116

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dern zum Beispiel auch Familienberatungsstellen und ähnliche Einrichtungen. Es gibt gerade auch im ländlichen Bereich eine Menge von Einrichtungen, die man exzessiv nutzen müßte.

Letztendlich wird man auch nicht darum herumkommen, sich in den verschiedensten Bereichen mit der Prävention zu beschäftigen. So wird man etwa Frauen und Kindern erklären müssen, daß nicht sie die Schuldigen sind! Die Opfer der Gewalt haben ja meistens Schuldgefühle und glauben oft lange Zeit, daß sie schuld sind und den Aggressor gereizt haben, und erkennen oft nicht, was eigentlich passiert ist. Die psychische Gewalt ist eine Begleiterscheinung, die nur sehr schwer zu fassen ist.

Ich muß sagen: Wer mit solchen Frauen und Kindern in Frauenhäusern redet, der hat so viele Sorgen, soviel Kummer und ist dermaßen deprimiert, lieber Harald Ofner, daß er auf ein so künstlich zugespitztes Beispiel überhaupt nicht kommt, und zwar deshalb, weil die Ursachen viel einfacher sind. (Abg. Dr. Ofner: Vom Schwager! Davon habe ich geredet!)

Ganz kurz noch zu einer anderen Maßnahme, die wir heute treffen. Wir haben uns in letzter Zeit sehr bemüht, den sexuellen Mißbrauch von Kindern noch strenger zu bestrafen. Heute gehen wir mit der Beschlußfassung weiter. Wir unterbinden den im Ausland verübten sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen, den sogenannten Sextourismus, insofern, als ein Täter, ein Österreicher, sich auch hinsichtlich im Ausland begangener Straftaten der österreichischen Strafbarkeit nicht entziehen kann, sondern in Österreich für alles, was bei uns strafbar ist, nach österreichischem Recht verurteilt wird. (Abg. Dr. Ofner: Vielleicht sollte man das zum Anlaß nehmen! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Da muß ich Ihnen recht geben!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, das sind zwei sehr wichtige Maßnahmen. Ich weiß, das Haus ist leer. Das Interesse war einem ganz anderen Punkt gewidmet, und das tut mir leid. Gestatten Sie mir dennoch, zu sagen, daß ich meine, daß allein diese zwei Punkte viel wichtiger sind als das, worum wir jetzt stundenlang gerungen haben. (Beifall bei der ÖVP.) Ich würde mir wünschen, daß sie in der Öffentlichkeit mindestens genauso viel Aufmerksamkeit erreichen könnten, weil man damit der Öffentlichkeit zeigen würde: Diese Dinge sind gesellschaftlich einfach nicht wünschenswert, und daher stellen wir sie unter Strafe! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Homosexuellen sind "interessant"!)

Ich hoffe und bin davon überzeugt, daß diese Regelung – besonders auch aufgrund des Rückkehrverbots beziehungsweise der Lösung innerhalb von zwei Wochen – vielen Frauen das Leben retten wird. Ich meine auch, daß sie in der Vergangenheit vielen Frauen das Leben gerettet hätte! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kiss: Jetzt sieht man keinen Journalisten!)

21.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Bundesminister.

21.04

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Klären Sie das mit dem Schwager, Herr Minister!) Verantwortungsvolle Politik muß der Gewalt, wie auch anderen sozialen Übeln unserer Gesellschaft, in umfassender Weise mit allen der Demokratie zur Verfügung stehenden Möglichkeiten entgegentreten. Zu diesen Möglichkeiten gehören vor allem die Mittel und Methoden der Meinungs- und Bewußtseinsbildung, der Pädagogik und der Erziehung zu Gewaltlosigkeit und Toleranz. Aber auch die Rechtsordnung muß mit ihren Instrumentarien entschlossen gegen Gewalt auftreten. Die Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegende Gesetzesmaterie ist in diesem Sinn ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie.

Dieser Beitrag ist das Ergebnis – ich möchte das ausdrücklich festhalten – einer intensiven gesellschafts- und rechtspolitischen Diskussion sowie gründlicher legislativer Vorarbeiten, an denen auch Experten der verschiedenen in Betracht kommenden Fachgebiete und der zuständigen Ressorts teilgenommen haben. Der vorliegende Gesetzentwurf will der Gewalt in der Familie durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Sicherheitsorganen und Familiengerichten begegnen. Er enthält neben den schon erwähnten Schwerpunkten – sicherheitspolizeiliches


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