Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 115

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Wir glauben nämlich, daß der Ehegatte oder Lebensgefährte, der bedroht wurde, durch eine Antragstellung auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung die Initiative ergreifen müßte und es dem Gericht vorbehalten sein sollte, ob eine Ausweisung verfügt wird oder nicht.

Wir glauben, daß dieser Abänderungsantrag zumindest zum Teil diesen Bedenken Rechnung trägt, und laden Sie sehr herzlich ein, diesem zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. – Bitte, Sie haben das Wort. Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

20.58

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wer von uns ist nicht über Meldungen von Gewalttaten, ja von Morden innerhalb der Familie, die fast jede Woche durch Fernsehen, Zeitungen und Radio gehen, erschüttert? – Wir haben in diesem Hohen Haus schon sehr viel über unsere diesbezügliche Sorge geäußert, und ich bin sehr froh darüber, daß wir dieses Wegweisungsrecht heute beschließen können.

Herr Kollege Ofner! Nur ein Satz: Mir geht Opferschutz vor Täterschutz! – Und Ihr Beispiel ist derart konstruiert, daß ich es nicht nachvollziehen kann. (Abg. Dr. Ofner: Schau dir das Gesetz an, Rosemarie! Das ergibt sich aus dem Text!) Meine Sorge gilt nicht dem Mißbrauch des Gesetzes, sondern wirklich dem Leben der betroffenen Frauen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Ofner: Kann man nicht beides unterbringen?)

Wir wissen, daß die Exekutivbeamten derzeit oft unverrichteter Dinge, nachdem sie auf den Aggressor beruhigend eingewirkt haben, abziehen müssen und keine Möglichkeit zur Handlung und zum Schutz der Frauen haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé. )

Nach der derzeitigen Regelung müssen meist Frau und Kinder die Wohnung verlassen und flüchten, in Frauenhäuser ziehen, die Kinder müssen in andere Kindergärten oder Schulen gehen, Frau und Kinder müssen faktisch ihren bisherigen Lebensmittelpunkt verlassen. Der Aggressor hingegen bleibt an seinem Platz! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: So ist es!)

Damit habe ich nie übereingestimmt, das kann ich nicht nachvollziehen. Hingegen war die Wegweisung schon immer unsere Forderung, und dabei muß es auch bleiben. Gott sei Dank haben wir heute dieses Wegweiserecht vor der Beschlußfassung, das besagt: Die aggressive Person muß weg, wir schützen das oder die Opfer. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich gebe Ihnen recht, aber sehr gescheit ist es nicht gelöst!)

Nach einer neuen Umfrage erlebt jede fünfte Frau im familiären Umfeld Gewalt, egal, in welcher Lebensform sie lebt, ob in Ehe oder in Lebensgemeinschaft. (Abg. Dr. Ofner: Der Schwager!) Besonders arm sind dabei die Kinder, das ist besonders tragisch.

Wir sollten uns auch nicht nur damit, was wir staatlich regeln können, auseinandersetzen, sondern müssen auch darüber nachdenken, wie man Gewalt von vornherein pönalisiert und als abschreckendes Beispiel darstellt, um sozusagen präventiv zu wirken. Wir im Hohen Haus können nur mit Maßnahmen abschrecken, das muß man sehr deutlich machen. Es ist jeder aufgerufen, uns dabei zu unterstützen.

Es wäre auch wichtig, noch viel tiefer anzusetzen. Gewalttäter haben als Kind in den meisten Fällen in ihren Familien selbst Gewalt erlebt. Sie geben diese Gewalt wie eine Infektion weiter, aus geschlagenen Söhnen werden schlagende Männer. Natürlich kann das auch bei Frauen passieren (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber selten!) , aber schlagende Männer sind in der Mehrheit. Alkohol und Drogen sind auch oft im Spiel: dies wirkt noch verstärkend.

Es muß daher ein Bündel von Hilfsmaßnahmen geben. Die vorhandenen Strukturen der Hilfestellung müssen ausgebaut werden. Ich meine dabei nicht nur Kriseninterventionsstellen, son


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