Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 140

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Zum Wertpapieraufsichtsgesetz ist klar zu sagen, daß es seine Intention ist, den Finanzplatz Wien aufzuwerten, den Schutz für die Anleger zu verbessern, insbesondere Insidergeschäfte zu verhindern. Instrumentarium dazu ist die Wertpapieraufsicht.

Herr Abgeordneter Firlinger! Ich kann nicht erkennen, wie eine solche Wertpapieraufsicht tätig sein könnte, ohne daß die entsprechenden Informationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, zumal diese Informationsmöglichkeiten, wie der Herr Minister ausgeführt hat, ohnehin in der Bankenaufsicht auch gegeben sind.

Zweiter Punkt: Mir war – Abgeordneter Firlinger ist jetzt leider nicht da – auch die Argumentation völlig schleierhaft, daß dann, wenn man einen Börsenplatz, also letzten Endes den Zugang zum Eigenkapital stärkt, gleichzeitig die Eigenkapitalbildung verhindert wird. Und um das Ganze spinnt man dann die krause Idee, daß in Wahrheit damit nur Banken, die Kredite geben, geschützt werden sollen. Ich glaube, daß da ein fundamentaler Irrtum vorliegt.

Drittens: Herr Generalsekretär Stummvoll hat schon sehr genau ausgeführt, daß die Einbindung der Sozialpartner in die Beiräte absolut sinnvoll ist. Sie vertreten ja legitimerweise Interessen, in diesem Fall jene der Wirtschaftstreibenden und der Anleger, also in diesem Sinn der Konsumenten. Und das Problem, daß es in diesem Bereich mangelndes Expertenwissen gegeben hätte, ist überhaupt noch nie aufgetreten, weil dieses Expertenwissen in sehr, sehr hohem Maße bei den österreichischen Sozialpartnern vorhanden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wertpapieraufsichtsgesetz, das wir heute beschließen, bedeutet auch einen großen Fortschritt für Konsumenten, wie überhaupt der heutige Tag für die Konsumenten ein riesiger Schritt vorwärts ist. Wir haben schon am Nachmittag mit dem Strafrechtsänderungsgesetz das Verbot der Pyramiden- und Kettenspiele verankert. In diesem Wertpapieraufsichtsgesetz wird in § 11 verankert, daß es ein Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Abschluß von Veranlagungsgeschäften auch dann gibt, wenn der Konsument selbst die Anbahnung verursacht hat. Das bedeutet eine weitere Absicherung der Konsumenten in Österreich, denn aufgrund dieser Frage sind viele Prozesse bisher gescheitert.

Diese Möglichkeit des Rücktritts wird vor allem zur weiteren Eindämmung der Strukturvertriebe beitragen. Es haben sich leider in Österreich, wie in anderen Ländern, sehr, sehr viele Strukturvertriebe etabliert, die mit wirklich aggressiven Vertriebsmethoden arbeiten und die mittlerweile im Bereich der Kapitalveranlagung Schaden in Milliardenhöhe in Österreich verursacht haben. Wir haben allein im Rahmen der niederösterreichischen Arbeiterkammer zumindest 3 000 – das ist bereits eine etwas ältere Zahl – Beschwerdefälle: Einzelne Kunden, die eine Veranlagung gesucht haben, fühlten sich durch derartige Strukturvertriebe hinters Licht geführt.

Ich möchte einige Beispiele nennen. Die Fälle sind alle bekannt. So wurden etwa von der IMMAG – das ist ein etwas älterer Fall – ohne irgendeinen Hinweis auf das damit verbundene Risiko Immobilienanteilsscheine verkauft. Es wurden etwa auch Residenzaktien vor einiger Zeit durch Strukturvertriebe verkauft. Es handelte sich hiebei überhaupt um eine dubiose Geschäftskombination. Es wurde nämlich versprochen, daß mit Krediten finanzierte Residenzaktien gekauft werden und daß die Kursveränderung so hoch sein werde, daß man auf der einen Seite den Kredit tilgen, die Zinsen zahlen und darüber hinaus noch eine Lebensversicherung bedienen kann. – Das Ganze ist in sich zusammengebrochen. Wir konnten im Kulanzweg respektive Interventionsweg noch sehr viel für Konsumenten erreichen können. Aber letzten Endes muß man versuchen, dieses Problem an der Wurzel zu bekämpfen.

Ich nenne weiters den Fall "Herkules": Es handelte sich um eine Art Pensionsvorsorge, bei der eine Lebensversicherung wieder mit Immobilienfonds kombiniert war. Allein in Niederösterreich gab es 3 000 Betroffene, die jeweils 130 000 S einbezahlt haben.

Jetzt gibt es den Fall "Beldomo AG": Beldomo-Aktien werden durch 20 Strukturvertriebsfirmen verkauft, und man arbeitet mit Argumenten wie: Das ist wie ein Bausparvertrag, nur mit höheren Zinsen. 10 bis 12 Prozent Zinsen sind garantiert. Der Rechnungshof prüft die Firma et cetera. – 550 Anleger haben sich bereits bei uns beschwert.


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