Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 23

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Zweitens müssen wir auch abschätzen können, welche finanziellen Mittel uns zur Verfügung stehen. Wir werden nächstes Jahr wieder in einem politischen Doppelpack – wenn auch nicht in einem rechtlichen – die Budgets für 1998/99 festlegen. Es wird dabei notwendig sein, die finanziellen und personellen Voraussetzungen, die für ein Einführen dieses Instituts unbedingt notwendig sind, zu schaffen. Davon wird es abhängen, ab wann es in Kraft treten kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Abgeordneter Dr. Graf. – Nein. – Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Murauer.

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Erfahrungen mit dem außergerichtlichen Tatausgleich sind sowohl für die Jugend als auch für den Modellversuch der Erwachsenen sehr gute, zumal es sich, wie wir wissen, um einen Ersttäterbereich beziehungsweise um geringfügige Straftaten im besonderen handelt.

Wenn jetzt im Moment noch keine österreichweite gesetzliche Regelung möglich ist, möchte ich Sie doch fragen, ob eventuell ein solcher Pilotversuch für Erwachsene in Steyr in Oberösterreich und wann eingerichtet werden kann, da der außergerichtliche Tatausgleich für die Jugendlichen dort wirklich exzellent funktioniert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Da bin ich jetzt überfragt. Ich muß mit der Bewährungshilfe sprechen, ob sie die personellen Ressourcen hat, das auch dort durchführen zu können. Ich werde Ihnen die Frage gerne beantworten, wenn ich mit ihr gesprochen habe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Petrovic.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundesminister! Was werden Sie tun, um die Versuche, die in einigen Bundesländern sehr erfolgreich laufen – in Salzburg, Tirol, Wien –, jetzt rasch und auch noch vielleicht vor einer umfassenden Regelung zumindest auf dieser Versuchsebene flächendeckend auszuweiten und auch jene Bundesländer wie etwa Kärnten einzubeziehen, die sich derzeit nicht an diesen Versuchen beteiligen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Trotz aller Schwierigkeiten ist es gelungen, auch im heurigen Jahr so viele budgetäre Mittel für ATAE der Bewährungshilfe bereitzustellen, daß auch heuer eine gewisse Ausweitung möglich ist. Wenn wir die budgetären Mittel haben, schätze ich, daß wir bis Mitte 1998 auf der Bewährungshilfeseite die Kapazitäten haben könnten, die eine österreichweite Anwendung des jetzigen ATAE ermöglichen würden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. Damit haben wir die 4. Frage erledigt. Die 5. mußte zurückgezogen werden.

Wir kommen zum 6. Fragenkomplex. – Bitte, Herr Abgeordneter Maier.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage betrifft den European Kings Club.

64/M

Warum hat die Staatsanwaltschaft Salzburg trotz der Strafbestimmungen des § 15 KMG gegen die verantwortlichen Personen des European Kings Club im Jahr 1994 kein Verfahren eingeleitet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Von der Verfolgung der einzigen im Jahr 1994 in Österreich auffälligen Repräsentantin des European Kings Club wegen Verdacht


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