Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 22

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Wieso wurde die Entschließung des Nationalrates vom 16. Juli 1994, in der der Bundesminister für Justiz aufgefordert wird, eine gesetzliche Grundlage für den außergerichtlichen Tatausgleich auch für Erwachsene bis spätestens 1996 zu schaffen, trotz einer umfassenden Änderung des Strafgesetzes nicht umgesetzt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Ich muß dazu sagen, daß es sich bei den Arbeiten für die gesetzliche Verankerung des ATAE doch ergeben hat, daß eine isolierte gesetzliche Verankerung etwa im materiellrechtlichen Bereich durch einen Ausbau des § 42 StGB eine zu kurz gegriffene und vielleicht auch gleichheitswidrige Lösung wäre, sodaß wir die diesbezüglichen Arbeiten beendet, das Vorhaben auf eine breitere Basis gestellt haben und ein generelles prozessuales Diversionsmodell anstreben, dessen Vorbereitung aber eines längeren Zeitraumes bedarf. Daher kommen wir mit diesem Vorhaben heuer nicht mehr zu Rande. Die Arbeiten sind aber schon sehr weit fortgeschritten, wir werden in Bälde einen Begutachtungsentwurf versenden. Ich glaube, daß wir im Sommer nächsten Jahres zu einer Regierungsvorlage kommen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Das ist schon beruhigend. Daher möchte ich nur noch die Frage stellen, ob dabei auch Kostenschätzungen vorgenommen wurden und ob Sie jetzt schon etwas darüber sagen können, in welcher Dimension sich diese bewegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Umsonst ist er leider nicht. Er hat allerdings sicher eine "Umwegrentabilität", wie ich immer sage. Die Anforderungen sind auf zwei Ebenen, im Bereich des Gerichtes oder jener Institutionen, denen sich das Gericht bei den Auflagen oder der Überwachung aufgetragener, gemeinnütziger Arbeiten et cetera bedient. Das erfordert Personal bei Gericht und Kosten außerhalb der Justiz auf der einen Seite, aber auch Kosten bei der Bewährungshilfe, der durch den flächendeckenden Ausbau über ganz Österreich schrittweise zusätzliche Mittel zugeführt werden müssen. Auch aus diesem Grunde könnte ein Inkrafttreten zu Anfang nächsten Jahres gar nicht möglich sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann.

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Bundesminister! In unmittelbarem Anschluß an diese Ihre Ausführungen – Sie sagen, daß der Entwurf demnächst in Begutachtung gehen kann – stellt sich für mich die Frage, warum Sie davon ausgehen, daß die Regierungsvorlage erst im Sommer nächsten Jahres in dieses Haus kommen soll.

Zweitens: Haben Sie in Ihrem Ministerium irgendeine budgetäre oder personelle Vorsorge für den Fall getroffen, daß es im nächsten Jahr, wenn auch erst im Sommer, in der Tat flächendeckend zu diesem außergerichtlichen Tatausgleich für die Erwachsenen kommt? – Herr Präsident, danke, meine Frage war ein bisserl gemischt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Auf der einen Seite betreten wir dabei Neuland in Österreich, sodaß ich meine, daß das Begutachtungsverfahren doch einen entsprechenden Zeitraum währen soll und man sich danach mit einer Reihe von Stellungnahmen auseinandersetzen wird müssen, sodaß ich schon aus "Gesetzesmachergründen" meine, daß wir nach Einleitung des Begutachtungsverfahrens sicher einige Monate benötigen werden, um das Ergebnis einzuarbeiten.


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