Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 32

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Lage, ein lebenswerteres Leben zu leben, als nur kleine nützliche Arbeiten für andere zu verrichten. Es spricht nichts dagegen – ganz im Gegenteil: es ist das sogar zu befürworten –, daß Behinderte, egal, ob körperlich oder geistig behinderte, auch auf ihre persönliche Vorsorge, wie anziehen, Klo gehen und so weiter vorbereitet werden, denn das ist ja oft notwendig, weil sie es nicht so selbstverständlich lernen wie Nichtbehinderte.

Ich komme jetzt auf die Nichtbehinderten zu sprechen. Es wird immer wieder die Angst geäußert, das schulische Niveau würde darunter leiden, wenn sie mit Behinderten zusammen sind. Ich glaube nicht, daß das Niveau leidet. Erstens einmal gehen wir davon aus, daß es zwei Lehrer in einer integrativen Klasse gibt, ich glaube aber, daß nichtbehinderte Kinder dadurch wesentlich mehr lernen, sie lernen nämlich auch soziales Verhalten. Sie gewinnen soziale Erfahrung, sie lernen, wie man sich sozial verhält – und das in einem Ausmaß, das sonst nicht der Fall ist. Gerade in einer Zeit, in der die Familien oft nicht mehr in der Lage sind, dieses soziale Lernen zu vermitteln, weil die Familien selbst zerrüttet sind, ist es ungeheuer wichtig, daß Nichtbehinderte, selbstverständlich Behinderte auch, dieses soziale Verhalten dazulernen. Die Nichtbehinderten lernen, Rücksicht zu nehmen auf das Verhalten von Menschen, die sich anders verhalten als der Großteil der Menschen, sie lernen Verständnis zu haben für diejenigen, die sich schlechter bewegen, die sich schlechter ausdrücken können oder was es da immer noch gibt, jedenfalls für solche, denen es nicht so leicht fällt, sich im Leben zu behaupten.

Ich glaube, das ist gut so, daß Nichtbehinderte diesem Lernprozeß in einer integrativen Klasse ausgesetzt sind, denn in dieser Zeit, in der das Materielle einen solch großen Stellenwert hat, in der man glaubt, am besten mit Ellbogentechnik durchzukommen, in der man glaubt, sich durchboxen zu müssen, ist es notwendig, auch die andere Seite zu sehen, jene Seite zu sehen, wo Menschen sind, denen es bedeutend schwerer fällt, ihre Aufgaben zu erfüllen – und zu wissen, daß es auch diese Seiten gibt.

Ich glaube, daß es bei den Nichtbehinderten und auch bei den Behinderten ein gegenseitiges Verstehen für die andere Position geben wird. Ich glaube allerdings, daß mit diesem Projekt, das in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, nicht das Ziel einer guten Integration erreicht werden kann, und deshalb bin ich trotz der grundsätzlichen Bejahung dagegen. In der Regierungsvorlage gehen Sie davon aus, daß 20 Nichtbehinderte und fünf Behinderte in einer Klasse sitzen sollen. Mit 25 Kindern kann aber jedes Projekt nur scheitern.

Ich teile die Ansicht mit anderen Verbänden und Experten, die meinen, daß es zur Wiederbelebung der "Eselsbank" kommen wird, wenn diese Regierungsvorlage Wirklichkeit wird. Weitere Voraussetzungen für eine positive Integration sind aber auch entsprechende Lehrer, ein gut ausgebildeter Lehrer – und daran mangelt es –, und eine entsprechend niedrige Klassenschülerzahl.

Wir haben einen Antrag eingebracht, den ich jetzt zur Verlesung bringen werde. Acht nichtbehinderte und vier behinderte Kinder sollen in einer Klasse sein. Das, so glauben wir, ist Voraussetzung für eine sinnvolle Integration. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Dr. Krüger, Mag. Dr. Grollitsch, Rossmann, Dr. Partik-Pablé, Mag. Haupt und Kollegen zur Regierungsvorlage 416 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Z 14 wird wie folgt geändert:

(Grundsatzbestimmung): § 20 Abs. 1 lautet:


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