Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 34

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Ich möchte diese Dimension nur stichwortartig beleuchten. Es handelt sich erstens um die Frage der bildungsmäßigen Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Es ist dies ein äußerst sensibler Bereich – meine Vorrednerin ist darauf eingegangen –, der aber wirklich mit vielen einzelnen unterschiedlichen Möglichkeiten geregelt wird.

Es handelt sich zweitens um die Reform der Polytechnischen Schule in Richtung stärkerer Berufsvorbereitung.

Es handelt sich drittens um eine neue Aufnahmeregelung an berufsbildende höhere und mittlere Schulen, wofür sinnvolle neue Regelungen geschaffen werden.

Es handelt sich viertens um die Schaffung eines Frühwarnsystems zur weitgehenden Vermeidung von Schulversagen – ein Anliegen, das uns allen als Bildungspolitikern jeweils vermittelt wird und das, glaube ich, mit diesem System eines Frühwarnens sinnvoll begleitet und geregelt wird.

Es handelt sich fünftens um einen Ausbau der Schuldemokratie. Stichwort: Mitgestaltung durch Hauptschulsprecher beziehungsweise Unterstufensprecher in den allgemeinbildenden höheren Schulen.

Sechstens wird eine Internationalisierung dadurch erreicht, daß eine Erleichterung der Anrechnung von Auslandsschulbesuchen fixiert wird.

Es ist siebtens eine stärkere Autonomie, Dezentralisierung und Deregulierung enthalten.

Und letzten Endes – achtens – kommt es zu einer Lockerung des Werbeverbots, womit auch den Schulen im autonomen Bereich die Möglichkeit eingeräumt wird, in einer Kooperation mit der Wirtschaft zusätzlich Mittel für eine Ausgestaltung im schulischen Bereich, im Unterrichtsbereich zu erlangen.

Ich glaube, wenn wir all diese Punkte zusammenfassen und als Paket sehen, merken wir, daß das wirklich ein Paket ist, auf das wir alle stolz sein können und das tatsächlich einen Reformschub in der österreichischen Bildungslandschaft, in der österreichischen Schullandschaft bewirkt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Antoni. )

Zur Frage der Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf möchte ich hier kurz etwas ausführen: Wir haben uns von der Idee einer Zielkombination leiten lassen, die einerseits vorsieht, die Leistungsorientierung unseres differenzierten Schulsystems selbstverständlich aufrechtzuerhalten und zu verstärken, andererseits aber dem Prinzip der Menschlichkeit, der Mitmenschlichkeit, dem gemeinsamen sozialen Lernen, dem Integrieren von Nichtbehinderten und Behinderten in einem gemeinsamen Agieren, in einem gemeinsamen Lernen verpflichtet ist.

Ich glaube, diese Zielkombination – Leistungsorientierung einerseits und Mitmenschlichkeit andererseits – ist in diesem Vorschlag gelungen. Wir werden sehen, wie sich das in den kommenden Jahren entwickelt. Aber wenn man europaweit einen Vergleich zieht, kann man meiner Meinung nach sagen, daß dies zweifellos einen Meilenstein der sozialen Integration im Bildungsbereich darstellt und auch ein Kennzeichen der Menschlichkeit des Denkens in der Bildungspolitik ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der gesamten Frage der Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben wir – das möchte ich nach den vielen intensiven Diskussionen der letzten Wochen hier nochmals betonen – dem Prinzip der Vielfalt und nicht der einen Lösung den Vorrang gegeben haben. Wir haben verschiedenste Möglichkeiten, und ich möchte diese hier aufzählen: Wir haben einerseits die bewährte Sonderschule, wir haben andererseits die sonderpädagogischen Zentren, wir haben drittens die Förderklassen, wir haben die Stützlehrer, wir haben Kooperationsmodelle, und wir haben Integrationsklassen.


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