Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 62

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"Eine Schulstufe gilt auch dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn bei Wiederholen von Schulstufen das Jahreszeugnis in einem Pflichtgegenstand die Note "Nicht genügend" enthält und dieser Pflichtgegenstand vor der Wiederholung der Schulstufe zumindest mit "Genügend" beurteilt wurde."

4. Nach Ziffer 31 wird folgende Ziffer 31a eingefügt:

31a. § 25 Abs. 2 lautet:

"(2) Ein Schüler ist ferner zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt, wenn das Jahreszeugnis in nicht mehr als zwei Pflichtgegenständen die Note "Nicht genügend" enthält und

a) der Schüler nicht bereits im Jahreszeugnis des vorhergehenden Schuljahres in einem derselben oder beiden Pflichtgegenständen die Note "Nicht genügend" erhalten hat,

b) die betreffenden Pfichtgegenstände – ausgenommen an Berufsschulen – in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen sind,

c) die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten des Schülers dies beantragen."

5. In Ziffer 60 (§ 42 Abs. 6) entfällt der letzte Halbsatz nach dem Strichpunkt.

6. Die Ziffer 65 entfällt.

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Nach dieser formellen Einbringung möchte ich mich jetzt drei Schwerpunkten zuwenden, und zwar den Schwerpunkten Integration, Werbung an Schulen und dem Umgang mit den Lehrern. Ich meine, daß gerade der dritte Punkt ein wichtiger Aspekt ist, und ich möchte hiezu auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin noch näher eingehen.

Zur Integration: Ich meine – auch einige der Vorrednerinnen und Vorredner haben das schon betont, schon im ersten Debattenbeitrag war davon die Rede –, daß es hier nicht darum geht, daß wir geistig Behinderten, die wir als solche benennen, die Schulen öffnen. Dabei ist für mich schon die Bezeichnung "Behinderte" ziemlich problematisch. Man muß sich vorstellen, daß wir Menschen deswegen als geistig behindert bezeichnen, weil die Kommunikationsmöglichkeit mit ihnen offenbar teilweise unterbrochen oder erschwert ist, weil nicht alle Entfaltungsmöglichkeiten in der zwischenmenschlichen Kommunikation in vollem Umfang zur Verfügung stehen, und daß wir nur aus unserer Position, die wir als "Normalität" bezeichnen, in selbstgefälliger Weise andere als "behindert" einstufen, und zwar im negativen Sinn des Wortes, nämlich als jemanden, der sozusagen "nicht mitkommt", der behindert ist. Daher gibt es auch gelegentlich Analogien zu "langsamer" oder "schneller". – Aber das ist nicht das Thema der Integration.

Das Thema der Integration lautet: Wie gehen wir mit Menschen um, die erkennbar Probleme haben, sich in unseren üblichen Kommunikationssystemen, unserer normalen Form der Interaktion, die wir im Regelfall üben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher zu bewegen? – Das ist aber ein Problem der Beziehungsfelder und kein Problem von Schulzielerreichungen im traditionellen Sinn, von Zeugnissen, von Noten, von quantifizierbaren Lerninhalten. Das ist eine Frage der Beziehungsfelder zu diesen Menschen, von denen wir in einer an und für sich – man muß sich das bewußt machen! – wirklich unglaublichen Arroganz behaupten, sie seien behindert, obwohl wir mangels Kommunikation das gar nicht wirklich feststellen können.

Wir wissen nicht, was in diesen Menschen vorgeht. Wir wissen auch nicht, was in einem Menschen vorgeht, der im sogenannten Koma liegt. Wir wissen nicht, welche Wahrnehmungen er wirklich hat, was er möglicherweise alles erlebt und mitbekommt. Wir behandeln ihn eigentlich sehr eigenartig. – Und genau diese Muster verwenden wir vielfach auch im Bereich der geistig Behinderten.


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