Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 111

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spät losgeschickt wurde, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung praktisch vor der Tür stand, zu dem eine Beeinflussung der dortigen Behörden praktisch auch nicht mehr möglich war, was ja dann auch das Ergebnis gezeigt hat. Davon abgesehen wurde die Delegation nicht mit der notwendigen politischen Gewichtung ausgestattet.

Ein Jahr später hat sich bei der Delegation nach Mochovce, in der dankenswerterweise auch die Wissenschaftler des österreichischen Atomforums vertreten waren, gezeigt, daß wir im Entscheidungsbildungsprozeß zeitgerecht gekommen sind, als die amerikanische Regierung ihr Stimmverhalten in der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung festgelegt hat und daher noch beeinflußbar war. Und das Ergebnis war, daß der Kredit für Mochovce gar nicht auf die Tagesordnung der EBRD kam, was in dieser Frage sicher auch mitentscheidend war.

Nun ganz kurz zu Ihnen, Herr Gusenbauer. Wo ist dieser Antrag eingebracht worden? – Dieser Antrag wurde im Rahmen der Diskussion des sogenannten Dybkjaer-Berichtes, der der Überprüfung des 5. Umweltprogramms der Europäischen Gemeinschaft für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung dient, eingebracht. Er ist in Form einer legislativen Entschließung als politische Willenskundgebung des Europäischen Parlaments ergangen und hat keinerlei rechtliche Auswirkungen. – Soweit, Herr Gusenbauer, zu Ihrer Behauptung, daß das die stärkste Waffe, die Österreich hätte, gewesen wäre.

Aber nun zum Inhalt dieses Antrages. Dieser Antrag beschäftigt sich vor allem mit der Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik, der Stabilisierung von CO2-Emissionen, der Abfallvermeidung sowie der Kontrolle von Pestiziden im Grundwasser und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Der Europaparlamentarier Rübig hat im übrigen in seiner Rede anläßlich der Überprüfung dieses Rahmenprogramms vor dem Plenum in Straßburg die Hebung der EU-Umweltstandards auf österreichisches Niveau verlangt, was ja auch in unserem Sinne ist und was wir auch in den Verhandlungen zum Beitritt zur Europäischen Union verlangt haben. Die unzulässige Abstimmung, meine Damen und Herren, die unzulässige Verknüpfung des Antrages des Kollegen Voggenhuber hätte ja dazu geführt, daß die entsprechende Hebung der Standards beziehungsweise die Überprüfung des Rahmenprogramms nicht hätte erfolgen können. (Abg. Anschober: Wieso nicht? – Abg. Wabl: Völliger Unsinn!)

Aber wesentlich ist für mich die Frage der Formulierung dieses Antrages. Der Antrag hat zwei Teile. Der erste Teil betrifft die Einstellung der Förderung der Kernenergie. In diesem Punkt sind wir voll d’accord. Da hätten wir ohne weiteres mitgehen können, Herr Abgeordneter. (Abg. Wabl: Warum sind Sie dann nicht mitgegangen? – Abg. Anschober: Warum sind Sie umgefallen?)

Der zweite Teil lautet: Änderung des EURATOM-Vertrages im Jahre 2002 dahin gehend, daß die einzige Aufgabe von EURATOM der sichere Abbau der Kernreaktoren und die sichere Lagerung der Nuklearabfälle ist.

Wenn Sie, Herr Abgeordneter Anschober, den EURATOM-Vertrag kennen – und davon gehe ich aus –, dann wissen Sie, daß dieser EURATOM-Vertrag sieben wesentliche Punkte enthält, von denen der erste die Forschung ist und der zweite folgendermaßen lautet: Zur Erfüllung ihrer Aufgabe hat die Gemeinschaft nach Maßgabe des Vertrages einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte aufzustellen und für ihre Anwendung zu sorgen. (Zwischenrufe der Abg. Anschober und Wabl. )

Verehrter Herr Anschober! Verehrter Herr Wabl! Ich verstehe alle Ihre idealistischen Vorstellungen. Auch ich bin Optimistin. Ich bin aber nicht eine so hoffnungsvolle Optimistin, daß ich glaube, daß die Kernkraftwerke in Europa – ich meine damit nur die in der Europäische Union, ich zähle dazu noch gar nicht jene in Osteuropa – im Jahre 2002 mit einem Schlag wegen des Antrags des Herrn Voggenhuber abgeschaltet werden. Ich glaube, so naiv und so dumm können Sie nicht sein. (Beifall bei der ÖVP.)


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