Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 23

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Ich trete beispielsweise dafür ein, daß es Prioritätenreihungen gibt, daß besonders dort etwas getan werden sollte, wo die Probleme am größten sind. Für mich ist fraglich – ich weiß, was ich jetzt auch sage, weil das ein sehr spannendes Thema ist –, ob der Stand der Technik dann, wenn er nur zu einer Erhöhung des Reinigungsgrades um 1 Prozent führt, in jeder Gemeinde unbedingt immer umgesetzt werden muß. Das wäre mit dem Zweck der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit erreicht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte.

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Welche Probleme kommen auf die an Kleinkläranlagen angeschlossenen Bürger sowie an die Betreiber solcher Kleinkläranlagen zu, wenn es heuer zu keiner Wasserrechtsgesetz-Novelle kommt, und zwar mit der Möglichkeit einer Fristverlängerung?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Sie wissen, daß die Frist derzeit bis 31. Dezember dieses Jahres geregelt ist. Ich gehe davon aus, daß wir nächste Woche in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses eine Debatte darüber führen werden, diese Frist zu verlängern, um Probleme zu verhindern.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Eine weitere Zusatzfrage: Abgeordneter Zweytick. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit welchen Verbesserungen ist im Zuge der Wasserrechtsgesetz-Novelle zu rechnen?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich habe schon betont, daß für mich bei einer Wasserrechtsgesetz-Novelle die Erhaltung des Schutzzieles des Wassers eine wichtige Frage ist, weil es doch um das wertvollste Lebensmittel geht, das wir haben. Andererseits ist aber die Frage der Effizienz des Mitteleinsatzes ein mindestens genauso wichtiges Ziel. Das ist meiner Meinung nach der Hauptgesichtspunkt.

Zweitens: Es gibt eine Reihe administrativer Fragen, wie etwa auch die vom Kollegen Wabl angesprochene Frage des Ersatzes von Einzelgenehmigungen bei kleineren Anlagen durch Typengenehmigungen, etwa die Frage des Ersatzes der Bewilligungspflicht durch Anzeigepflicht, damit auch die administrative Seite einfacher geregelt wird.

Ich gehe davon aus, daß wir uns auch die Frage der Abwasserbeseitigung in ländlichen Regionen zum Thema machen sollten, weil sich die Frage stellt, ob die Abwasserfrage eines Einzelhaushaltes beispielsweise nicht besser gelöst werden könnte als durch derzeit noch bestehende Zwei-Kilometer-Kanäle – oder auch längere. Das Schutzziel wäre anders, und zwar billiger und effizienter, auch zu erreichen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke. Damit ist die 5. Anfrage erledigt.

Wir kommen jetzt zur 6. Anfrage: 71/M. Ich bitte die Fragestellerin, Frau Abgeordnete Aumayr, die Frage zu formulieren.

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

71/M

Wann und in welcher Form erfolgt die Übertragung der Pferdezuchtanstalt Stadl-Paura an den Oberösterreichischen Pferdezuchtverband?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.


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