Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 102

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Ähnlich wie in der Steiermark – dieses Beispiel hat meine Vorrednerin gebracht – haben wir in Niederösterreich und auch in vielen anderen Bundesländern eher den Weg gewählt, die Tagesmutter nicht als selbständig erwerbstätige Frau anzusehen, weil das auch mit vielen Nachteilen behaftet ist.

Erstens soll der Bund nicht Probleme an sich ziehen, die die Länder wahrscheinlich besser lösen können. Wir wollen also Beschäftigungsverhältnisse in einem Verbund, wie wir es über die extramuralen Dienste, ob das jetzt das Hilfswerk, die Volkshilfe oder die Caritas ist, machen. Wir wollen die Tagesmütter dort anstellen. Dort gibt es dann auch eine bessere Möglichkeit der Ausbildung für die Tagesmütter, aber auch eine bessere Kontrolle für Eltern hinsichtlich der Qualität der Tagesmütter. In diesem Verbund gibt es auch eine Urlaubsvertretung und ein Auffangnetz bei Krankheit, weil es dort mehrere Tagesmütter gibt, die einander vertreten können. Das sind viele Vorteile, die bei einer Selbständigen natürlich nicht vorhanden sind.

Bei Ihrem Modell, Frau Kollegin Haller – es tut mir leid, daß ich da widersprechen muß –, müßte man faktisch ein Netz aufbauen, einen Berufsverband aufbauen, was sehr kostenintensiv ist. Außerdem, glaube ich, sind diese Sozialstationen vor Ort mit ihrem Angebot an Pflegehilfen, an Kinderhilfen, an Familienhilfen – bunter Schirm – und dann zusätzlich mit diesen Tagesmüttern wirklich Servicestellen für die Familien. Es spricht daher überhaupt nichts dagegen, sondern ist die einfachste Art und Weise, den Frauen größtmöglichen Schutz zu bieten, Anstellungsmöglichkeiten zu bieten, um echte Bedienstete zu sein mit allen Vorteilen, die ihnen diese Gruppe dann ermöglicht.

Ich bin gegen Werkvertragslösungen in diesem Bereich – in anderen, wo es sein muß, sehr wohl –, sondern für echte Anstellungsmöglichkeiten und Angestelltenverhältnisse. Daher haben wir uns immer für die soziale Absicherung der Tagesmütter in dieser Form durch die Länder ausgesprochen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.52

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr einfach, wenn man vom Bund immer wieder alles auf die Länder schiebt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Höchtl. – Abg. Rosemarie Bauer: Wir lassen vom Bund nichts an sich ziehen, was die Länder besser und billiger machen!) Wir haben diese Absicherung nicht, und wir brauchen sie, Frau Kollegin Bauer.

Ich möchte mich in aller Kürze zum vorliegenden Antrag äußern. Es ist ein Faktum – das wurde schon gesagt –, daß wir Tagesmütter, aber auch Tagesväter brauchen. Sie sind eine gute Einrichtung (Zwischenruf des Abg. Dr. Höchtl ) – Herr Kollege Höchtl, bitte hören Sie mir zu! –, sie machen neben anderen Kinderbetreuungseinrichtungen bestens ihre Dienste und sind für unsere Gesellschaft unentbehrlich. Wir wissen auch – wir kennen ja die Versprechungen in diesem Zusammenhang –, daß wir noch zuwenig Kinderbetreuungseinrichtungen haben, die wir aber brauchen.

Wir Liberalen sind für die sozialrechtliche Absicherung der Tagesmütter beziehungsweise auch -väter. Diese betroffenen Personen sollten ehest kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert sein. (Abg. Rosemarie Bauer: Richtig!) Und dazu brauchen wir den Bund und nicht nur die Länder. (Abg. Rosemarie Bauer: Nein, das ist ein Irrtum!) Selbstverständlich. Bei diesen Versicherungen sicher.

Wir glauben auch, daß zumindest seit dem Beschluß der zusätzlichen 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuungseinrichtungen, die auch für die Finanzierung von Tagesmüttern vorgesehen sind, die sozialrechtliche Sicherung der Tagesmütter beziehungsweise -väter keine Frage mehr sein kann und daher baldmöglichst geregelt werden sollte. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.54


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