Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

einfach nicht gelingt, die Windenergie so zu fördern, daß sie einmal einen signifikanten Anteil – was heißt signifikant?, wir liegen derzeit im 0,04-Prozent-Bereich –, daß sie irgendwann einmal einen Anteil an der Stromgewinnung erreicht, der an die 1-Prozent-Marke herankommt. (Abg. Oberhaidinger: Woran gemessen?)

Wir haben ein konkretes Einspeisegesetz vorgeschlagen, das sehr ähnlich der deutschen Regelung ist. Wir haben gesehen, daß es in Deutschland nach fünf Jahren Erfahrung eine Versiebenfachung der Anlagen gibt, wir haben gesehen, daß es in Dänemark durch eine Tarifförderung zu einer Vervielfachung der Anlagen gekommen ist. Das hat nicht nur zu einem konkreten Beitrag zur Stromproduktion geführt, sondern auch zu einer Technologieentwicklung.

Mir ist es nach wie vor unerklärlich, warum nicht wenigstens hier vom Parlament aus eine entsprechende Initiative gesetzt wurde, wissend, daß nicht einmal der letzte Entschließungsantrag, der viel weitreichender war als der heute zu beschließende, vom damaligen Wirtschaftsminister entsprechend umgesetzt wurde. Und ich befürchte sogar, daß möglicherweise nicht einmal dieses Minimum, daß heute hier beschlossen werden wird, vom Wirtschaftsministerium entsprechend umgesetzt werden wird. (Abg. Oberhaidinger: Das vielgerühmte Deutschland hat 1,8 Prozent!)

Wir haben einen Zusatzantrag dazu formuliert, den ich verlesen möchte und muß und über den hier abgestimmt werden wird. Darin geht es vor allem darum, die Interessenvertreter in die Verhandlungen einzubinden und eine zeitliche Befristung der Verhandlungen auszusprechen.

Zusatzantrag

der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler, Freundinnen und Freunde betreffend Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, die Verhandlungen über die Fördermodalitäten einer Nachfolgeregelung zur Förderung erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung auch mit der Interessengemeinschaft Windkraft sowie dem österreichischen Biomasse-Verband zu führen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird zudem ersucht, die Nachfolgeregelung so zu gestalten, daß sie eine kontinuierliche Markteinführung dieser alternativen Energieerzeugungsprojekte sicherstellt und mittelfristig die Erreichung eines Marktanteils von etwa 1 Prozent an der österreichischen Stromerzeugung zum Ziel hat. Weiters wird der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ersucht, die Verhandlungen über die Nachfolgeregelung nach Möglichkeit bis 31. März 1997 abzuschließen."

*****

Ich glaube, wir vergeben heute eine Chance, obwohl genug Zeit gewesen wäre, wirklich ein klares, eindeutiges Signal für die Förderung erneuerbarer Energieträger zu setzen. Sie haben diese Chance mit dem heutigen Reglement nicht genutzt. Wir werden nicht nachlassen und das im nächsten Jahr weiter betreiben und hoffen, daß es vielleicht irgendwann einmal auf fruchtbaren Boden fällt. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum zweiten Bereich. Der zweite Entschließungsantrag, den wir schon vor langem in die Verhandlungen eingebracht haben, zielt darauf ab, daß es im nächsten und in den nächsten zwei, drei Jahren spürbar es zu einer völligen Umstrukturierung der E-Wirtschaft in Österreich kommen muß – auch dank einer Richtlinie der Europäischen Union, die ich in diesem Fall für äußerst richtig halte, und zwar in dem Sinne, daß es in Österreich endlich dazu kommen muß, daß diese neun Landesgesellschaften mit ihrem unerträglichen Proporzsystem und ihrem unerträglichen Investitionssystem endlich gezwungen werden, sich zu verändern.

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß es in Österreich nur eine Kraftwerksgesellschaft geben soll, und zwar mit einem Kraftwerkspool, in den die anderen neun Landesgesellschaften die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite