Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 151

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reichischen Geschichte, stellt aber auch gleichzeitig für die Opfer und für die Überlebenden des Holocausts eine wichtige und außergewöhnliche Hinterlassenschaft dar. Der Ertrag dieser Auktion ist für bedürftige Personen, die aus religiösen, aus rassischen oder aus politischen Gründen vom NS-Regime verfolgt wurden, und deren Nachkommen bestimmt. Diese Auktion brachte einen Gesamterlös von über 155 Millionen Schilling. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Paul Grosz, sprach meiner Meinung nach zu Recht von einem phänomenalen Ergebnis für die Entschädigung der Opfer des Völkermordes.

Ich möchte Ihnen aber noch einige andere Maßnahmen aufzeigen, die gesetzt wurden, um die Opfer des Holocausts zu unterstützen: beispielsweise das Opferfürsorgegesetz. Für Renten, Heilvorsorge, orthopädische Versorgung und sonstige Aufwendungen wurden seit 1945 bis Ende dieses Jahres fast 8 Milliarden Schilling ausgegeben. Allein im heurigen Jahr ist im Budget eine Summe von 261 Millionen Schilling vorgesehen.

Aus dem Hilfsfonds für die Wiedergutmachungszahlungen an NS-Opfer, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben, wurden im Zeitraum von 1988 bis 1995 258 Millionen Schilling ausbezahlt.

Aus dem Ausgleichstaxfonds sind im Zeitraum von 1963 bis 1995 204 Millionen Schilling an Aushilfen, 19 Millionen Schilling an Subventionen und 231 Millionen Schilling an Darlehen vergeben worden.

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz wurde mit dem Jahr 1993 geändert und besagt, daß auch Personen, die im März 1938 im sechsten Lebensjahr gestanden sind, von der Nachkaufsregelung begünstigt werden.

Es gibt ein Besuchsprogramm, das älteren Österreichern, die unter der Nazi-Herrschaft ihr Land verlassen mußten und jetzt wieder einen Besuch in Österreich machen wollen, finanzielle Unterstützungen gewährt.

Die Israelitische Kultusgemeinde wurde im Jahre 1993 mit rund 17,7 Millionen Schilling für die Integration jüdischer Einwanderer in Österreich unterstützt.

Seit der Zivildienstgesetz-Novelle 1991 besteht die Möglichkeit, daß die Tätigkeit Zivildienstpflichtiger an Holocaust-Gedenkstätten im Ausland auch als Zivildienst angerechnet wird. Derzeit wird diese Möglichkeit vom Verein zur Leistung eines Gedenkdienstes an Holocaust-Gedenkstätten wahrgenommen.

Darüber hinaus gibt es noch viele andere Maßnahmen, die ich hier gar nicht aufführen möchte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stoisits! Ich glaube, daß die gesetzten Maßnahmen wichtig, gut und begrüßenswert sind. Die Maßnahmen sind gesetzt worden mit dem Ziel, einen Teil, einen geringen Teil des Schadens, der angerichtet worden ist, wiedergutzumachen. Das heißt aber nicht, daß das, was bisher geschehen ist, einen Schlußstrich unter den Hilfsmaßnahmen bedeuten kann. Die Hilfe darf nicht zum Stillstand kommen. Wir werden uns deshalb weiterhin mit ganzer Kraft für die Unterstützung dieser Menschen einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Vieles wurde getan. – Noch mehr zu tun ist unser gemeinsamer Auftrag und unsere Verpflichtung, und ich lade Sie namens des Herrn Bundeskanzlers und in meinem eigenen Namen ein, daß wir uns zusammensetzen und versuchen, gemeinsam Wege für die weitere Unterstützung zu erforschen und zu eruieren. (Beifall bei der SPÖ.)

17.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir fahren in der Debatte fort.

Ich mache darauf aufmerksam, daß alle zukünftigen Redner eine Redezeit von 5 Minuten zur Verfügung haben.


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