Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 167

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daß ein Grundwehrdiener Gewissensgründe gegen den Wehrdienst bis zwei Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehls bekanntgeben kann. Zwei Tage, bevor er den Einberufungsbefehl bekommt! Heißt das, er muß auf der Post Schmiere stehen – oder wie funktioniert das?

Wer kann überhaupt wissen, wann er einen Einberufungsbefehl bekommt? Kann ich mich überdies auf die Postzustellung verlassen? Das ist ein Witz, so etwas fällt einem nur in Österreich ein. Im europäischen Vergleich gibt es so etwas sonst nirgends, das gibt es wirklich nur bei uns. Wir sind daheim in Kakanien, kann ich sagen, wenn ich mir das anschaue.

Da die Behörde ihrer Informationspflicht nicht ausreichend nachkommt und in dem Gesetz die Informationspflicht der Behörde – sie ist nach dem Allgemeinen Verwaltungs- und Verfahrensrecht als Verpflichtung festgeschrieben – nur als Soll-Bestimmung aufscheint, bringe ich den nächsten Abänderungsantrag ein. Er lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde zum Tagesordnungspunkt 13

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. I Z. 5 wird am Ende des § 5 (1) folgender Satz ergänzt:

"Enthält der schriftliche Hinweis keine oder unrichtige Angaben über das Erfordernis, innerhalb welchen Zeitraumes der Wehrpflichtige mit einer Einberufung zu rechnen hat, sowie über das Recht, eine Zivildiensterklärung einzubringen, so gilt das Fehlen eines solchen als Formgebrechen."

*****

Dieser Zusatz ist das mindeste, was zur Informationspflicht in das Gesetz noch einzufügen wäre. Da wir überzeugt davon sind, daß das Gesetz nicht halten wird, weil es das Wort "Gesetz" nicht verdient, bringen wir noch einmal den Antrag ein, daß die Regierungsvorlage 458 der Beilagen und der Ausschußbericht in 544 der Beilagen zur Zivildienstgesetz-Novelle 1996 an den Innenausschuß rückverwiesen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Sowohl der zuletzt erwähnte Rückverweisungsantrag als auch die beiden Abänderungsanträge sind geschäftsordnungskonform eingebracht worden und werden in die Verhandlungen miteinbezogen.

Ich habe dazu keine Wortmeldung mehr vorliegen und schließe daher die Debatte.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um ein wenig Geduld. Es ist eine Reihe von Anträgen erst am Schluß eingebracht worden, und ich möchte noch das Croquis abchecken. Bleiben Sie bitte im Saal! Wir haben einige Verfassungsabstimmungen und brauchen das Quorum.

Meine Damen und Herren! Wir gelangen zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Es liegt ein Antrag der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen auf Rückverweisung der Regierungsvorlage 458 der Beilagen an den Ausschuß für innere Angelegenheiten vor.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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