Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 213

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Ich erteile nun Frau Abgeordneter Karlsson das Wort. (Abg. Dr. Karlsson bringt eine Kiste mit Kinderschuhen zum Rednerpult.)

23.57

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich kann Ihre Scherze leider nicht teilen, dazu ist das Thema viel zu ernst, Herr Kukacka. (Abg. Mag. Kukacka: Was hab’ ich denn gesagt? – Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich weiß nicht, ob Sie es waren, Sie haben jedenfalls gelacht, daher habe ich Sie erwähnt. (Neuerliche Heiterkeit. – Abg. Dr. Khol: Also das ist ja wirklich zuviel! ) Entschuldigen Sie! Aus dieser Richtung ist der Zwischenruf gekommen, Herr Kukacka hat ihn offensichtlich lustig gefunden (Abg. Dr. Khol: Nein, er hat das nicht lustig gefunden – und hören Sie auf mit solchen Unterstellungen!) , und deshalb habe ich ihn auch gewarnt. Ich entschuldige mich, wenn er es nicht war.

Meine Damen und Herren! Das ist aber jetzt meine Redezeit. – Ich habe diese Schuhe deshalb mitgebracht – sie wurden heute an alle Fraktionen von der österreichischen Anti-Personen-Minen-Kampagne verteilt –, weil sie als Symbol für einen Menschen stehen, der keinen Fuß mehr hat, der verstümmelt wurde, für ein Kind, das getötet wurde.

Bevor ich aber auf die Argumente, die gegen das Verbot von Anti-Personen-Minen immer wieder vorgebracht werden, eingehe, muß ich nun der guten Ordnung halber und der Geschäftsordnung halber einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlsson, Moser, Amon und Kammerlander zu 540 der Beilagen verlesen, der wegen eines Übertragungsfehlers bei der Ausfertigung des Ausschußberichtes notwendig wurde.

Dieser Abänderungsantrag betrifft das Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsson, Moser, Amon, Mag. Kammerlander zu 540 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In dem in 540 der Beilagen beigedruckten Gesetzestext hat der § 2 wie folgt zu lauten:

"§ 2. Die Herstellung, die Beschaffung, der Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Gebrauch und der Besitz von Anti-Personen-Minen sowie von Anti-Ortungs-Mechanismen sind verboten."

2. Im § 3 hat an die Stelle des Wortes "Entschädigungsdienstes" das Wort "Entschärfungsdienstes" zu treten.

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Damit haben wir die notwendige geschäftsordnungsmäßige Korrektur angebracht. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Von den Gegnern dieses Verbotes wird immer wieder das Argument vorgebracht, daß die anderen es auch tun und warum wir etwas verbieten sollten, was die anderen auch tun. Wir haben in Österreich eine Reihe von Verboten, die international nicht anerkannt sind, und es würde niemandem einfallen, mit diesem Argument zu kommen. So verbieten wir zum Beispiel auch Kinderarbeit, obwohl sie weltweit verbreitet ist.

Das zweite Argument, das immer wieder vorgebracht wird, betrifft den militärischen Nutzen. Da sind die Abgeordneten Scheibner und Ofner in trauter Liaison mit den chinesischen Kommunisten, die die Anti-Personen-Minen als Defensivwaffen, die nicht verzichtbar sind, bezeichnen.


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