Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 15

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Schwechat immer wieder zu Sachverhalten kommt, bei denen Personen eine Einreise nach Österreich versuchen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, und daß Passagiere landen, die über keine Dokumente verfügen und daher unter Umständen nicht zurückgewiesen werden können, so ist zu dieser Konstellation folgendes auszuführen:

Sachverhalte wie die angeführten sind für internationale Flughäfen jedenfalls typisch. Es geht nun darum, auf dem Flughafen die entsprechenden grenzkontrollrechtlichen, fremdenpolizeilichen und allenfalls auch asylrechtlichen Vorkehrungen zu treffen, um solche Sachverhalte entscheiden und danach die notwendigen Veranlassungen treffen zu können.

Die Grenzkontrollstelle der Bundespolizeidirektion auf dem Flughafen Schwechat und die fremdenpolizeiliche Abteilung der Bundespolizeidirektion Schwechat sind auf diese Sachverhalte vorbereitet und in der Lage, sehr rasch die entsprechenden fremdenpolizeilichen Verfahren auf dem Flughafen durchzuführen und mit den entsprechenden notwendigen fremdenpolizeilichen Maßnahmen zu reagieren.

Für den Fall, daß Asylanträge auf dem Flughafen Schwechat gestellt werden, ist eine Koordination zwischen der Behörde in Schwechat und dem Bundesasylamt vorgesehen. Danach werden jene Personen, die mit Sicherheit im Falle abweislicher asylrechtlicher Entscheidungen nicht zurückgewiesen werden können, entsprechend dem Gesetz an das Bundesasylamt – Außenstelle Traiskirchen – weitergeleitet.

In jenen Fällen, in denen bei einer abweislichen asylrechtlichen Entscheidung eine Zurückweisung oder Zurückschiebung in Frage kommt, werden die asylrechtlichen Einvernahmen auf dem Flughafen Schwechat an Ort und Stelle durchgeführt, was es ermöglicht, im Falle der Erforderlichkeit fremdenpolizeiliche Maßnahmen nach der asylrechtlichen Entscheidung beziehungsweise nach der Rechtskraft der asylrechtlichen Entscheidung unmittelbar zu setzen.

Das Bundesministerium für Inneres hat weiters dafür Sorge getragen, daß bei jenen Abflughäfen, bei denen eine größere Zahl von Passagieren festgestellt werden mußte, die illegal eine Einreise nach Österreich versuchen, eine Vorprüfung der für die Einreise nach Österreich erforderlichen Reisedokumente durchgeführt wird. Dieses System wird flexibel gehandhabt und hat sich bisher außerordentlich bewährt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Minister! In der letzten Zeit hat es bei Abschiebungen immer wieder Probleme mit den Flugunternehmen gegeben, und zwar insofern, als Schubhäftlinge schon bei Androhung eines leichten Widerstandes von den Fluglinien nicht mitgenommen worden sind.

Haben Sie diesbezüglich schon Maßnahmen gesetzt? Gibt es Vereinbarungen mit anderen Ländern, Abschiebungen aus Kosteneinsparungsgründen gemeinsam durchzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Zunächst ist festzustellen, daß die Frage der Mitnahme eines Passagiers – mag er auch ein abzuschiebender Passagier sein – auch eine Entscheidung des Piloten über die Bereitschaft zur Mitnahme voraussetzt. Gelegentlich kommt es zu den von Ihnen angeführten Konstellationen, in denen es Piloten ablehnen, sogenannte Abschüblinge auf ihrem Flug zu transportieren. Unter diesen Bedingungen ist es notwendig, gegebenenfalls den Transport auf andere Weise sicherzustellen. In der Regel geschieht dies dadurch, daß auch andere Fluglinien dafür in Anspruch genommen werden.

Zur anderen Frage, die Sie aufgeworfen haben: Es gibt sehr konkrete Überlegungen, die in Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland am weitesten fortgeschritten sind, gemein


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