Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 21

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir den dritten Fragenkomplex erledigt.

Wir kommen zur Anfrage 80/M. Bitte, Herr Abgeordneter Elmecker.

Abgeordneter Robert Elmecker (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

80/M

In welchem Stadium befinden sich im Rahmen der Europäischen Union die Vorbereitungen zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für ein EU-weites Zeugenschutzprogramm?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Ich habe anläßlich des informellen Justiz- und Innenministerrates der EU am 26. September in Dublin einen Vorstoß Österreichs zur Schaffung einer europaweiten Konvention für den Zeugenschutz unternommen. Wir haben inzwischen die dazu notwendigen technischen und detaillierten rechtlichen Vorbereitungen von seiten Österreichs getroffen und werden nunmehr im Rahmen der holländischen Präsidentschaft und in Absprache mit dieser den formellen Prozeß zur Verfolgung dieses Zieles einleiten, sodaß die Arbeitsgruppen ab Anfang des Jahres 1997 mit dieser Frage auch im Detail befaßt sein werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Madl, bitte.

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Welche Maßnahmen sind in Österreich geplant bezüglich Regelung des Zeugenschutzes, insbesondere was den Straferlaß oder die Anonymität gegenüber Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Geschworenen betrifft und eine neue Identität? Was haben Sie da geplant? Beziehungsweise: Wird es für Beamte in Österreich möglich sein, legal verdeckt zu ermitteln?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist immer eine Zusatzfrage vorgesehen. – Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Frau Abgeordnete! Sie haben jetzt eine ganze Reihe von an sich technisch unterschiedlichen Fragen miteinander verbunden. Es ist, wie Sie vermutlich wissen, im Rahmen der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung eine außerordentliche Strafmilderung für jene Zeugen geplant, die selbst an der Straftat beteiligt waren, falls sie in entsprechender Form mit Polizei und Justiz kooperieren. Es ist weiters geplant, die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung rechtlich zu fundieren.

Was die übrigen von Ihnen angesprochenen Fragen betrifft, sind die Diskussionen im dazu eingerichteten Unterausschuß noch nicht weit genug gediehen, um sie beantworten zu können. Die Grundantwort geht allerdings dahin, daß derzeit all die von Ihnen aufgeworfenen Fragen im parlamentarischen Rahmen behandelt werden und nicht von mir als Ressortchef.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Auer, bitte.

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr verehrter Herr Bundesminister! Angesichts der bedauerlichen Erfolglosigkeit im Zusammenhang mit den Briefbomben frage ich Sie: Was können Sie unternehmen, damit so schnell wie möglich dieses Zeugenschutzprogramm umgesetzt werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Wir können dazu einerseits im Rahmen der entsprechenden Ausschußberatungen des Unterausschusses des Justizausschusses unsere Expertise zur Verfügung stellen. Wir können darüber hinaus – dazu habe ich in der Beant


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