Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 22

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wortung der Ausgangsfrage schon Stellung genommen – Voraussetzungen schaffen, die auch die praktische Durchführung des Zeugenschutzes ermöglichen.

In einem Land mit der Größenordnung Österreichs ist Zeugenschutz in sensiblen Fällen nicht ohne weiteres realisierbar, daher ist eine Abstimmung mit anderen Staaten erforderlich. Eine praktische Vorabstimmung etwa mit Deutschland ist weitgehend vorhanden. Es fehlen allerdings die rechtlichen Grundlagen für eine internationale Kooperation in diesem Bereich. Der Vorstoß im Rahmen der EU soll dieses Problem lösen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Ich möchte ausdrücklich betonen, daß wir Ihre europäische Initiative für ein europäisches Zeugenschutzprogramm sehr unterstützen, vor allem auch deshalb, weil Sie das in den Beratungen des Unterausschusses des Justizausschusses bezüglich der neuen Ermittlungsmethoden als Ihr vorrangiges Ziel betont haben. Ich möchte Sie jetzt im Zusammenhang mit dem Lauschangriff fragen – das ist die Ursache für Ihre Initiative, nachdem wir einen namhaften FBI-Experten gemeinsam im Ausschuß gehört haben –: Wie viele mafiaähnliche Verbrecherorganisationen gibt es in Österreich, die man belauschen könnte? Sie haben selbst gesagt, man muß wissen, wozu man lauscht. Das ist die Voraussetzung für einen Lauschangriff.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Frau Abgeordnete! Ihre Frage geht von der irrtümlichen Annahme aus, daß wir vorhätten, eine dauerhafte Abhörung von Organisationen vorzunehmen. Das ist nicht geplant.

Geplant ist, Instrumente zu schaffen, die geeignet erscheinen, im konkreten Einzelfall die notwendigen Erkenntnisse für eine wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu gewinnen. Allerdings gehe ich davon aus, daß wir im Standardbereich der Erfolgsbedingungen der Exekutive tätig bleiben sollen. Der Standardbereich ist der, bei dem es um die Vertrauensbeziehung zwischen der Bevölkerung, zwischen Hinweisgebern und der Exekutive geht, weil das das Gros aller Fragen auch in der Spitzenkriminalität zu lösen verspricht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Mag. Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie haben vorhin gesagt, daß die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Zeugenschutzprogramm bereits weit gediehen seien, daß auch schon praktische Abstimmungen mit Deutschland bestehen. Mit welchen Kosten muß Österreich im Falle eines solchen Zeugenschutzprogrammes rechnen? Wie wird die Kostenaufteilung zwischen den europäischen Ländern sein?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Ausländische Erfahrungen zeigen, daß Programme dieser Art durchaus relativ teuer sein können, wobei die Kosten jeweils davon abhängen, wie groß der Kreis der Personen ist, die geschützt werden müßten – oder mit anderen Worten gesagt: in welchem insbesondere familiären Beziehungsgeflecht der zu schützende Zeuge steht und inwieweit dieses Beziehungsgeflecht aufrechterhalten und daher insgesamt geschützt werden muß.

Eine konkrete Zahlenangabe ist dazu nicht zu machen. Es liegt allerdings in der Größenordnung zwischen 100 000 S und Millionen. Die Kostentragung ist nach allen bisherigen Diskussionen so vorgesehen, daß das jeweilige Land, dessen Zeuge zu schützen ist, auch für die Kosten aufzukommen hat. (Abg. Mag. Barmüller: 10 000 S bis 1 Million pro Person? – Bundesminister Dr. Einem: Pro Fall!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.


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