Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 24

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Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe bei der Beantwortung der Ausgangsfrage darauf hingewiesen, daß ich durchaus offen bin für eine Verständigung mit den zuständigen Bundesländern oder mit den Bundesländern darüber, wie man etwa mit der Frage der Staatsangehörigkeit bei Kindern von Ausländern, die bereits hier geboren und aufgewachsen sind, umgeht. Ich habe aber gleichzeitig zu erkennen gegeben, daß ich dafür nicht mit Vorschlägen in Vorlage treten werde, aber in eine Diskussion mit den Ländern eintreten möchte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, danke.

Frau Abgeordnete Dr. Hlavac, bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben gestern in erster Lesung zwei Anträge zum Staatsbürgerschaftsgesetz behandelt. Der eine Antrag sieht eine Verlängerung der Frist für den Erwerb auf 15 Jahre vor, der andere eine Verkürzung auf fünf Jahre. Die jetzige Rechtslage sagt zehn Jahre. Herr Minister! Ich frage Sie: Welche Frist halten Sie für angemessen? (Abg. Dr. Graf: Tatsache sind vier Jahre!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vielleicht darf ich darauf hinweisen, daß im europäischen Raum die normalen Verleihungsfristen zwischen fünf und sieben Jahren betragen. Daher werde auch ich bei einer Novellierung der Fristen eher auf eine Fristverkürzung, jedenfalls nicht auf eine Fristverländerung drängen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage? – Herr Kollege Scheibner.

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Im Gegensatz zu dem von Ihnen zuletzt Ausgeführten glauben wir, daß die Staatsbürgerschaft ein sehr wichtiges Gut jedes Staates ist und daß jener, der diese Staatsbürgerschaft erwerben möchte, auch seine Integrationsfähigkeit und -willigkeit unter Beweis stellen sollte.

Herr Bundesminister! Sind Sie nicht bereit, auch in Zukunft auf die Länder dahin gehend einzuwirken, daß bei der Erteilung der Staatsbürgerschaft die Zehn-Jahres-Frist einzuhalten ist und daß vor allem auch Grundkenntnisse der deutschen Sprache für die Erteilung der Staatsbürgerschaft verlangt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Nein, dazu bin ich nicht bereit. Es gibt derzeit eine gesetzliche Lage, die grundsätzlich eine Einbürgerungsmöglichkeit nach zehn Jahren, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen bereits nach Ablauf von vier Jahren vorsieht. Die Praxis in dieser Hinsicht ist höchst unterschiedlich, im Durchschnitt erfolgt diese vorzeitige Einbürgerung nach sechs Jahren, tendenziell im Osten früher und im Westen später. Meine Absicht geht dahin, eine Vereinheitlichung der Praxis zu erwirken, wobei ich insgesamt der Meinung bin, daß zwar die Staatsbürgerschaft ein hochwertiges Gut ist, allerdings die Wartezeit erstens einheitlicher und zweitens kürzer sein sollte. Natürlich ist die Frage etwa der Erlernung der Landessprache ein Vorteil für jeden, der sich hier zu integrieren wünscht, und wird daher von uns unterstützt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Großruck, bitte.

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Österreichische Volkspartei hat heute nacht eine Initiative in Richtung Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes gestartet. Kriterium dabei ist auch die Aufenthaltsdauer. Sind Sie auch der Meinung, daß in Zukunft illegale Aufenthalte von Staatsbürgerschaftswerbern in Österreich nicht mehr der offiziellen Aufenthaltszeit angerechnet werden sollen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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