Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 50

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verhehle aber gleichzeitig auch nicht, daß aus meiner Sicht in einigen Bereichen wohl weitergehende Änderungen wünschenswert gewesen wären.

Auch ich möchte betonen, daß ich besonders zwei Punkte sehr positiv empfinde – sie sind heute schon mehrfach angesprochen worden –: Der eine ist die Einführung des richterlichen Mäßigungsrechtes. Dabei geht es um mittellose Personen, und in den meisten Fällen sind das Ehefrauen. Ich könnte Ihnen da aus meiner Praxis als Sparkassenangestellte einige Geschichten erzählen; es kommt da zu menschlichen Katastrophen.

Es ist gar kein Einzelfall, daß Frauen nach einer Scheidung vor dem totalen finanziellen Ruin stehen, weil sie eben die Schulden ihres geschiedenen Mannes abzahlen müssen.

Dieses neue Gesetz schafft nun endlich für den Richter die Möglichkeit, die Schulden, die in einer unverhältnismäßigen Höhe zum Einkommen des Bürgen stehen, sozusagen zu reduzieren – und zwar bis auf Null zu reduzieren! – und damit menschliche Katastrophen zu verhindern.

Für positiv halte ich auch das Rücktrittsrecht bei irreführenden Finanzierungs- und Förderungszusagen. Da wird ja sehr oft das Blaue vom Himmel erzählt: eine Abschreibung dort, eine Förderung hier. In Wahrheit sieht es dann anders aus: Der Kreditvertrag kommt nicht zustande, aber es war bisher nicht möglich, in diesem Falle vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Konsument kann nun, wenn die Bedingungen nicht stimmen, vom Vertrag zurücktreten.

Weitere sehr positive Neuerungen betreffen auch die Zusendung von nicht bestellten Waren, eine Höchstgrenze für Verzugszinsen und mehr Transparenz bei Inkassogebühren.

Ein nächster Schritt aber – und das ist ein Schritt, der meiner Meinung nach sehr, sehr rasch erfolgen muß – ist die Reform des Gewährleistungsrechtes, die ausgeklammert wurde. Ich verstehe zwar das Argument, ich stimme ihm auch zum Teil zu, aber gerade die Tatsache, daß sich laut Bericht zur Lage der Verbraucher mehr als ein Drittel der Beschwerden der Verbraucher genau auf den Bereich Gewährleistung bezogen hat, zeigt eigentlich, daß dort wirklich der Hase im Pfeffer liegt und somit Handlungsbedarf besteht.

Da geht es mir vor allem um eine einheitliche Frist für bewegliche und unbewegliche Güter und um eine durchgängige Beweislastumkehr. Ich denke, es ist dem Verbraucher nicht zuzumuten, daß er beweisen muß, daß ein Mangel an einer gekauften Ware nicht nach dem Kauf selbst von ihm verschuldet worden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Konsumentenschutzgesetz-Novelle 1996 ist in ihrer Dimension nicht mit dem bahnbrechenden Gesetz aus dem Jahre 1979 vergleichbar, sie gibt aber einen sehr umfassenden Schutzrahmen für die Herausforderungen dieses Jahrzehnts.

Ich werde aber – ich hoffe, gemeinsam mit allen Konsumentenschützern in diesem Haus und den Institutionen, die sich damit beschäftigen – auch künftig nicht ruhen. Wir werden weiterhin sehr scharfe Beobachter der konsumentenpolitischen Rahmenbedingungen sein, und wir werden danach trachten und auch danach trachten müssen, die Regelungen im Sinne der Bürger weiter auszubauen und zu verfeinern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

11.23

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Bauträgervertragsgesetz ist der Versuch, eine boomende Branche rechtlich in den Griff zu bekommen. Tatsächlich gibt es auf dem Wohnungssektor die klassische Mietwohnung betreffend seit 80 Jahren keinen funktionierenden Markt. Das führt dazu, daß österreichweit etwa eine Viertelmillion Wohnungen unvermietet sind, obwohl sie dringend von jenen, die Wohnungen suchen, gebraucht werden würden.


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