Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 52

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Letzter Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter. Auch Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

11.29

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich 17 Jahre als Leiter einer Konsumentenberatungsstelle tätig bin, bin ich heute sehr froh, daß es zu dieser Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes kommt und auch zum Bauträgervertragsgesetz. Zahlreiche Forderungen der österreichischen Konsumentenschützer werden nun endlich erfüllt!

Ich möchte auf die Geschichte des Zustandekommens dieses Gesetzes gar nicht eingehen – sie ist hinlänglich bekannt –, möchte aber darauf hinweisen, daß damit kein Ende der Konsumentenpolitik in Österreich festgestellt werden darf. Ich glaube, Konsumentenprobleme müssen eine ständige Herausforderung für dieses Haus sein, und wir müssen bereit sein, gerade auch im Rahmen der Europäischen Integration Standards auf europäischer Ebene zum Schutz der österreichischen Verbraucher zu schaffen.

Ich möchte mich aber schwerpunktmäßig mit dem Bauträgervertragsgesetz auseinandersetzen. Ein Artikel aus den "Salzburger Nachrichten" trägt die Überschrift: "40 Salzburger könnten für ihre Wohnungen zweimal zahlen". Ich zitiere:

"Im Sommer 1993 schlitterten die Bauträgerfirmen des Johann Linsmayer in die Pleite. Der Bauunternehmer, Schloßherr von Freisaal, sowie sein damaliger Anwalt Wolf Dietrich Jetzelsberger wurden verhaftet, nach rund einem halben Jahr aber gegen Kaution und Abgabe ihres Reisepasses freigelassen. Gegen sie ermittelt die Salzburger Staatsanwaltschaft u.a. wegen Verdachtes der Veruntreuung, des Betruges und der betrügerischen Krida."

Um was ging es dabei? – Die Zahlungen der Wohnungskäufer wurden nicht für den Bau verwendet. Die Wohnungskäufer wurden nicht in das Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, daß sie nun für die pfandrechtlich belasteten Liegenschaften unter Umständen ein zweites Mal zahlen müssen.

Die Frage, um die es heute hier in diesem Hause geht, muß aber sein: Wird die Situation für die österreichischen Wohnungswerber besser? Ich möchte vorweg sagen, in diesem speziellen Fall wird sie nicht besser. Auch wenn wir damals bereits das Bauträgervertragsgesetz gehabt hätten, würden die Probleme der Wohnungskäufer die gleichen sein, wie sie derzeit sind.

Zum Bauträgervertragsgesetz. Die wichtigste Bestimmung finde ich im § 7, in dem die Sicherstellungen genau definiert sind. Die Sicherung kann entweder durch eine schuldrechtliche Sicherung, durch grundbücherliche Sicherstellung des Rechtserwerbs auf der zu bebauenden Liegenschaft, und zwar in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan, oder durch pfandrechtliche Sicherung erfolgen. Mit diesem Regelungsinstrumentarium soll im Insolvenzfall des Bauträgers sichergestellt werden, daß die Wohnungswerber ihr Geld zurückbekommen. Allerdings ist – und das ist das Entscheidende – bei der grundbücherlichen Sicherstellung die Einschaltung eines Treuhänders erforderlich. Es gibt in diesem Falle – und das möchte ich ganz offen sagen – auch eine Treuhänderproblematik. Wer sich mit der Thematik auseinandergesetzt hat, weiß, daß im Bereich des Notariats ein für jeden Notar verbindliches Treuhandregister, wobei die Abwicklung über die Treuhandbank erfolgt, eingerichtet wurde. Ich muß feststellen, daß dies eine für ganz Europa vorbildhafte Einrichtung ist.

Es gibt einen Versicherungsschutz über 100 Millionen Schilling, und zwar sowohl für die Haftpflichtversicherung als auch für die Vertrauensschadensversicherung. Nicht gibt es diese Absicherung jedoch im Bereich der Anwaltschaft. Da sehe ich einige Probleme, Probleme für die Wohnungswerber, aber auch Probleme für die seriöse Anwaltschaft, die sich an gesetzliche Bestimmungen zum Wohl der österreichischen Konsumenten hält. Ich glaube daher, daß wir uns auch damit auseinandersetzen müssen, wie wir Rechtsanwälte wie die Itzlingers, wie die Jetzelsbergers, die ja bekannt sind und die einen Milliardenschaden zu Lasten der österreichi


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