Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 156

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lichkeit nicht angesprochen. Es ist immer der Effekt, daß der Arbeitgeber im Falle eines Unfalles schuld ist, da die Beweispflicht bei ihm liegt.

Oder die Auflage des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, daß Lärmeinwirkungen auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt werden. Wenn der Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Lärmschutzmöglichkeiten nicht verwendet, auch wenn ihm dies immer wieder gesagt wird, ist der Arbeitgeber schuld. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Ich war selbst lange genug Betriebsleiter. Die Betriebe senken mit sehr, sehr hohen Kosten den innerbetrieblichen Lärmpegel, aber die jungen Leute verwenden die Lärmschutzeinrichtungen nicht oder holen sich einen Gehörschaden anschließend in der Disko.

Das waren nur wenige Beispiele unerklärlicher Regelungen und damit natürlich Belastungen auch für die Wirtschaft.

Meine Damen und Herren! Sosehr ich Arbeitnehmerschutz begrüße, so sehr muß ich auch feststellen, daß Arbeitnehmerschutz nicht durch weitere Belastungen der Wirtschaft, sondern nur und ausschließlich durch Stärkung der Eigenverantwortlichkeit jedes einzelnen gelöst werden kann. Wenn wir es in Österreich nicht können, dann versuchen wir doch, eine Anlehnung in der Schweiz zu machen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Hagenhofer: Wenn die Schweiz das Wunderland ist, dann frage ich mich, warum die Arbeitslosenrate in der Schweiz steigt!)

19.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

19.07

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute nicht über Feiertage, und wir diskutieren auch nicht über Nachtarbeit. Aber eine Klarstellung doch dazu: Frau Abgeordnete Hagenhofer! Von uns ist ganz klar und eindeutig und auch in den Gesprächen mit dem Herrn Minister zum Ausdruck gebracht worden, wir wollen Betriebsvereinbarungen dort, wo es notwendig ist, wo die Frauen in der Nacht arbeiten wollen . Wir haben solche Betriebsvereinbarungen bereits bei der Firma Suchard abgeschlossen, und wir wollen auch, daß der Sozialminister diese Betriebsvereinbarungen prüft. Es werden also in keiner Weise die Frauen ausgenützt. Das sei ganz klar und eindeutig festgestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedauere es sehr, verehrte Frau Kollegin, sagen Sie das Ihren Kolleginnen, denn: Die Presseaussendungen, die Sie heute veröffentlicht haben, haben der Sache nicht gedient. Abgeordneter Nürnberger – ich schätze ihn – hat heute korrekt und eindeutig zur Frage Nachtarbeit Stellung genommen. Anders ist es bei Ihren Kolleginnen.

Wissen Sie, was passiert ist? – In der Firma Suchard haben bereits eine Reihe von Frauen in den letzten Monaten, in den letzten Wochen keinen Arbeitsplatz bekommen. Sie könnten dort arbeiten. Dies nur, weil Sie, die Frauen im ÖGB, nicht bereit sind nachzugeben. Meine Damen und Herren! Die Männer geben nach, die Frauen geben nicht nach. Ich bedauere es wirklich, daß man auf dieser Ebene Arbeitnehmerpolitik macht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen auch ganz klar, für uns ... (Abg. Haller: Wo ist die Solidarität mit den Frauen?) Ja, wo ist die Solidarität? Ich muß Ihnen da recht geben. Wo ist die Solidarität gegenüber den Frauen, die bei uns in Vorarlberg und auch in Kärnten keinen Arbeitsplatz finden? Es ist in anderen Bundesländern nicht viel anders.

Für mich ist es ein Arbeitnehmerschutzgesetz, kein Gesetz, das die Rechte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, auch kein Gesetz, das Haftungsfragen klären soll, wie das Abgeordneter Kier gesagt hat. Der Arbeitnehmer soll geschützt werden, daß er gesund bleiben kann, daß er vor Gefahren geschützt ist.


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