Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 82

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Jahr

Wachstum

Nettodefizit

in Mrd. S

Verschul-dung

in % des BIP

öffentliche Verschul-dung nach Maastricht-Kriterien in Mrd. S

1986

1,2

73

54,8

780

1987

2,8

70

59,4

880

1988

4,1

66

59,3

930

1989

3,8

63

57,9

970

1990

4,2

63

58,8

1.030

1991

2,8

63

58,7

1.150

1992

2,0

66

58,4

1.195

1993

0,4

98

62,8

1.330

1994

3,0

105

64,6

1.500

1995

1,8

118

68,4

1.610

1996

0,7

89

72,4

1.750

 

Eine Nichtteilnahme an der WWU bereits ab dem 1.1.1999 hätte für Österreich fatale Folgen: Die Nichterfüllung der Kriterien ist gleichbedeutend mit der Feststellung, daß Österreich keine ausreichende Stabilitätspolitik betreibt. Das würde bedeuten, daß Österreich seine erstrangige Bewertung auf den internationalen Finanzmärkten verliert, die Zinsen steigen, wodurch der Abbau der Staatsverschuldung neuerlich erschwert wird: ein Teufelskreis.

Es ist durchaus erkennbar, daß Ihre Bemühungen als Finanzminister, das ausufernde Budgetdefizit in den Griff zu bekommen, Teilerfolge gezeitigt haben. Strukturelle Reformen wie zum Beispiel im Bereich der Pensionssysteme, der Transferleistungen oder der Ökologisierung des Steuersystems sind Sie jedoch schuldig geblieben.

So haben Sie noch am 2. Oktober 1996 in Ihrer Beantwortung einer Dringlichen Anfrage des Liberalen Forums das Vorhandensein eines aktuell nutzbaren österreichischen Handlungsspielraumes für eine lohnkostensenkende ökologische Steuerreform bestritten. Das Liberale Forum erblickt aber gerade in diesem Punkt wirtschafts- und beschäftigungspolitische Impulse und das wirksamste Instrument zur Erreichung des umweltpolitischen Zieles eines schonenden Umgangs mit natürlichen Ressourcen. Zu diesem Schluß kommt im übrigen auch das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut in einer Untersuchung über die Auswirkungen der Einführung einer Energiesteuer selbst ohne internationalen Gleichklang.

Im Regierungsübereinkommen 1994 war bereits nachzulesen, daß soziale Leistungen sich in Zukunft verstärkt am Einkommen orientieren sollen – im Wahlkampf 1995 wurde diese Notwendigkeit erneut herausgestrichen. Allerdings wurde weder im Sparpaket I, das eine lineare Kürzung der Familienbeihilfen vorgenommen hat, noch im Sparpaket II diesem Grundsatz Rechnung getragen. Nach wie vor wird an einer einkommensunabhängigen Auszahlung der Familienbeihilfen festgehalten. Das Gießkannenprinzip ist aber insbesondere im Bereich der Transferleistungen weder gerecht noch finanzierbar.

Ist die große Koalition einerseits strukturelle Reformen im Sozialbereich schuldig geblieben, so beweisen andererseits auch kontraproduktive und überdies mißglückte Regelungsansätze wie etwa im Bereich der Werkverträge oder der Krankenscheingebühren die Reformunfähigkeit der Regierung.

Dem mittelfristig unausweichlichen finanziellen Kollaps des Pensionssystems wird seit Jahren hilflos ins Auge geblickt. Jedes weitere Jahr macht eine umfassende Reform ungerechter, unmöglicher und darüber hinaus kostspieliger.


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