Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 177

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nicht ausschließlich über diesen einzigen Fonds erfolgt, sondern auch durch steuerliche Maßnahmen – schon jetzt –, durch Sachleistungen, durch Leistungen der Länder und Gemeinden, durch Leistungen der Sozialversicherungen und durch sozialrechtliche Regelungen.

Seitens der SPÖ bestehen aber auch Bedenken hinsichtlich des Antrages betreffend ein Bundesgesetz über die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Zielsetzungen dieses vorliegenden Antrages, nämlich die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand zu sichern, sind bereits als Absichtserklärung im Landwirtschaftsgesetz 1992 § 1 Z 5 nachzulesen. Ich weiß, daß das eine einfachgesetzliche Bestimmung ist.

Die Verankerung im Verfassungsrang würde also nichts anderes bedeuten, als einer Berufsgruppe, nämlich den Agrariern, eine verfassungsmäßige Einkommensgarantie einzuräumen. Wenn es eine solche Garantie nicht auch für Arbeiter, Arbeiterinnen, vornehmlich Textilarbeiterinnen, und Angestellte gibt, dann muß man doch die Frage stellen: Warum gerade für diese einzige Berufsgruppe? (Beifall bei der SPÖ.)

Im Interesse einer sinnvollen Entwicklung in der Landwirtschaft wären also jene Ziele, wie sie bereits im Koalitionsübereinkommen festgeschrieben sind, in die Realität umzusetzen, vor allem soziale Kriterien, Sockelbeträge und Förderungsobergrenzen einzuführen.

Es geht also schlichtweg darum, die Vorgaben des Arbeitsübereinkommens in Richtung ökologischer und sozialer Agrarreform umzusetzen und zu erfüllen, und nicht darum, Vorschläge – mit welcher Substanz immer – zu produzieren. (Beifall bei der SPÖ.)

22.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Elfriede Madl. – Die Redezeit ist auf 4 Minuten programmiert.

22.11

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann mir schon vorstellen, Frau Kollegin Mertel, daß Sie Schwierigkeiten mit der herkömmlichen Definition des Wortes "Familie" haben, denn es gibt ja noch immer die Lebensform der Familie, die Mann, Frau und Kind beinhaltet, und die eher außergewöhnliche Form ist noch immer: Alleinerzieher mit Kind, Vater oder Mutter mit Kind. Es ist mir schon klar, daß Sie von Ihrer Ideologie her Verständnis verweigern wollen, weil Sie es an und für sich ganz anders sehen und auch haben wollen. Das beweisen ja all die Gesetzesbeschlüsse in der Vergangenheit. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie Beifall des Abg. Dr. Feurstein. )

Aber was mich schon sehr verwundert, ist, daß gerade diese beiden Anträge von der ÖVP-Fraktion gekommen sind, von jener Fraktion, die vom Schutz und von der Förderung der Familie spricht, aber in der Vergangenheit alles darangesetzt hat – mit Zustimmung des Koalitionspartners –, daß die Förderung und der Schutz der Familie derselben entzogen wurden. (Abg. Dr. Brinek: Das stimmt überhaupt nicht!)

Ich erinnere nur an die vielen Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit den Belastungspaketen I und II. Ich erinnere nur daran, daß es zum Beispiel einem Alleinerzieher steuerlich wesentlich schwerer fällt, seine Familie zu erhalten, als zum Beispiel beiden Elternteilen, wenn sie arbeiten gehen. Sie haben diese Diskrepanz entdeckt, aber Sie waren nicht so weit, daß Sie diesen Zustand geändert haben, obwohl wir Freiheitlichen bezüglich des Familiensplittings und der Bevorzugung eines Alleinerziehers gegenüber Familien, wo beide Elternteile arbeiten, Vorschläge eingebracht haben. Diesen haben Sie aber nicht zugestimmt.

Gerade Sie sprechen hier von Schutz und Förderung der Familie, wo Sie die Kinderbeihilfe gekürzt haben, wo Sie den Selbstbehalt bei Schülerfreifahrten eingeführt haben, wo Sie einen Selbstbehalt bei Schulbüchern eingeführt haben, wo Sie mitgeholfen haben, die Geburtenbeihilfe zu streichen, wo Sie in letzter Zeit erst liberaleren Öffnungszeiten zugestimmt zu haben, ohne die erforderlichen Rahmenbedingungen für Frauen, die eine Familie haben, zu schaffen.


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