Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 14

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Was Ihre Frage nach einer Pestizidabgabe betrifft, darf ich darauf verweisen, daß ich damit gleich in Kompetenzen von zwei anderen Ressorts eingreife, nämlich Landwirtschaft und Finanzen – Sie wissen das. Ich weiß, daß zurzeit derartige Überlegungen nicht angestellt werden, kann sie jedoch nicht für alle Zukunft ausschließen.

Insgesamt spreche ich mich dafür aus, daß Umweltpolitik auch durch Steuerungseffekte des Abgaben- und Steuerwesens betrieben wird und daß wir in Österreich diesbezüglich Weiterentwicklungen vornehmen. Aber es ist heute nicht zu sagen, daß das in nächster Zukunft in Richtung Pestizide gehen wird. Derartige Überlegungen werden aus meiner Sicht und nach meiner Information zurzeit nicht angestellt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Mag. Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Wenngleich ich Ihre Meinung teile, daß man sich immer mehr bemüht, ökologische Landwirtschaftspolitik zu betreiben, hat es mich doch beunruhigt, zu hören, daß man überlegt hat, gerade bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Ihre Kompetenzen, nämlich die Kompetenzen des Umweltministers, in diesem Verfahren zu beschränken, allenfalls sogar zu beseitigen. Ist dies eine Überlegung, die nach wie vor aufrecht ist, oder hat sich das erübrigt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Barmüller! Ich darf das wiederholen, was ich schon Herrn Abgeordneten Keppelmüller als Antwort gesagt habe: Vom Prinzip her bleibt die Einvernehmenskompetenz und daher die Mitarbeit, die Mitverantwortung des Umweltressorts, vor allem auch des Umweltbundesamtes bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aufrecht.

Aber ich stehe Überlegungen sehr positiv gegenüber, die dahin gehen, einzelne Mitkompetenzen dort, wo sie vor allem Bürokratie- und Verwaltungsaufwand verursachen und inhaltlich nicht wirklich von Bedeutung sind, aufzugeben und, wenn möglich, dies nicht einseitig zu tun, sondern sie im Gegenseitigkeitswege mit Ressortkollegen zu tauschen. Das planen wir im Bereich des Pflanzenschutzmittelgesetzes, aber das geschieht samt und sonders unter der Prämisse, daß es zu keiner qualitativen Verschlechterung der Zulassungskriterien kommen darf und wird. Wie gesagt, es sollen dadurch – wenn möglich – Verwaltungsaufwand, Bürokratie und letztlich auch Kosten eingespart werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Damit haben wir diesen Fragenkomplex beendet.

Ich darf Kollegen Barmüller bitten, die Frage 95/M betreffend Atomhaftungsregelung zu formulieren.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

95/M

Wie stehen Sie dazu, daß entgegen der Entschließung vom 9. Februar 1995 keine Maßnahmen zur Schaffung einer wirksamen österreichischen Atomhaftungsregelung gesetzt wurden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Barmüller! Ich teile die in Ihrer Anfrage indirekt enthaltene Kritik an den derzeitigen unzureichenden Atomhaftungsbestimmungen in Österreich. Wir wissen, daß dieses Gesetz aus dem Jahr 1964, also mehr als zehn Jahre vor Zwentendorf und mehr als 22 Jahre vor Tschernobyl, den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr genügt. Diese dort eingezogene Obergrenze von 500 Millionen Schilling ist ebenso unzureichend wie zum Beispiel die Voraussetzung eines Verschuldens oder zumindest einer groben Fahrlässigkeit.


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