Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 18

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samt die Grundstruktur dieses Familienentsteuerungskonzeptes ausmachen, sollen solchen Familien und Müttern, die aus steuerlichen Gründen diesen Absetzbetrag nicht verwerten können, als Negativsteuer – so wie bisher auch schon üblich – ausbezahlt werden.

Wir denken aber auch daran, daß die Erhöhung des Alleinverdienerabsetzbetrages, die wir anstreben, solchen Alleinverdienern, die auch zuwenig Steuer bezahlen, um diese Absetzbeträge ausnützen zu können, unter Umständen in höherem Maße als bisher als Negativsteuer bar ausbezahlt werden kann, um, wie gesagt, den Kleinverdienern, den einkommensschwachen Familien die vollen Benefizien einer derartigen Familiensteuerreform zukommen zu lassen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Kollege Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Nach meinem Wissen ist der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht an die Existenz von Kindern gebunden, zumindest in den meisten Fällen nicht. Welche Überlegungen waren bei Ihnen maßgebend, daß Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag beziehungsweise dessen Erhöhung in ein Konzept der Familienentlastung aufgenommen haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Die andere Seite der Medaille, Herr Abgeordneter, ist, daß sehr oft Alleinverdiener auch Familie haben. Die Überlegung ist prinzipiell zulässig, hier zu splitten und zu sagen, es handelt sich um Alleinverdiener, die betreuungspflichtige Kinder mitzuversorgen haben, oder es handelt sich um Alleinverdiener, deren – ich sage jetzt einmal – Ehepartner, in den meisten Fällen Ehefrauen, bloß nicht erwerbstätig sind, aber keine Kinder haben respektive niemals Kinder hatten, denn auch das ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal. Unsere derzeitigen Überlegungen gehen jedenfalls davon aus, den Alleinverdienerabsetzbetrag insgesamt einer Erhöhung zuzuführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie stellen Sie sich angesichts der zuletzt erfolgten Kürzungen von Familienleistungen durch das Sparpaket die Finanzierung der erhöhten Kinder- und Alleinverdienerabsetzbeträge im Ausmaß von 12 Milliarden Schilling vor?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Motter! Es sind genau 11,7 Milliarden Schilling, 8,8 Milliarden Schilling aus dem Titel Kinderabsetzbeträge und 2,9 Milliarden Schilling aus dem Titel Erhöhung der Alleinverdienerabsetzbeträge. Herr Finanzminister Klima hat schon vor längerer Zeit eine Steuerreform für das Jahr 1999 angekündigt. Meine Regierungsfraktion hat dazu schon vor rund einem halben Jahr angemerkt, daß wir im Rahmen einer derartigen Steuerreform der Entsteuerung von Familien Priorität einräumen. Ich bin der Auffassung, daß es keine dramatischen Einschnitte im Familienbereich in den letzten zwei oder drei Jahren respektive durch die Sparpakete I oder II gegeben hat, daß aber Familien natürlich von diesen Sparpaketen auch betroffen sind und daß es jetzt aus den bereits geschilderten Gründen notwendig ist, hier Akzente zu setzen.

Das heißt, diese 11,7 Milliarden Schilling wären im Rahmen einer derartigen Steuerreform zu finanzieren, und erst der verbleibende Überhang, der dann als Bewegungsvolumen, als Verteilungsvolumen noch zur Verfügung steht, könnte zur Abgeltung der sogenannten kalten Progression im Bereich der Lohnsteuer verwendet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.


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