Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 56

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Gestatten Sie mir noch zuletzt, Herr Bundesminister, zu Ihren Ausführungen, die ja nach meiner Wortmeldung erfolgten, ganz kurz Stellung zu nehmen. Ich denke auch, daß jenseits der politischen Unterschiede, die es zwischen den Regierungsparteien gibt und die zu dieser andauernden schwammigen, unübersichtlichen, intransparenten Regelung führen, es wirklich am schlechtesten und am schädlichsten für eine Justizmaterie ist, wenn man sie permanent ändert. Es ist für Märkte wohl noch leichter zu verkraften, mit einer Regelung, die da oder dort unbefriedigend, aber sehr stabil ist, zu leben. Da finden die Märkte dann meist irgendeinen Ausweg. Ich bin aber der festen Überzeugung, daß sowohl die Interessen der Grundstücks- und HauseigentümerInnen als auch der MieterInnen am meisten durch diese permanente Rechtsunsicherheit geschmälert werden.

Herr Bundesminister! Wenn Sie – absolut zu Recht – sagen, es wäre eine Lösung im Steuerrecht viel gescheiter gewesen als im Mietrecht, dann beweist das, daß wir, wenn der fachzuständige Minister sagt, diese Regelung ist eigentlich keine gute, schon wieder auf die nächste Neuregelung zusteuern.

Herr Bundesminister, ein Allerletztes: Ich halte die Regelung, wie sie jetzt hinsichtlich der Mietzinsreserve getroffen wird, auch für verfassungswidrig. Ich hoffe, es wird gelingen, hier rasch einen Anlaßfall zu einer Entscheidung zu bringen. Ich meine nämlich, es kann nicht sein, daß es steuerlich und mietrechtlich einen Unterschied macht, ob eine GesmbH, eine Aktiengesellschaft ein selbst benutztes Objekt mit eigenen Mitteln saniert und in dieses Objekt investiert oder ob eine im Eigentum einer GesmbH oder AG stehende Liegenschaft, ein Zinshaus mit Mitteln der Mieter und Mieterinnen saniert wird. Jetzt haben wir ganz unterschiedliche Regelungen, obwohl von der Sache her dieser Unterschied nicht einzusehen ist.

Das heißt, ich wage zu prognostizieren, daß dieser Fleckerlteppich nur noch schlimmer wird. Mein Vorwurf gilt hier und heute vor allem der sozialdemokratischen Fraktion, vor allem denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die aus den Interessenvertretungen kommen.

Herr Abgeordneter Eder! Sicher muß man Kompromisse schließen. Aber: In diesen Tagen und Stunden sehen wir, wofür die Sozialdemokratie wirklich kämpft, nächtelang verhandelt: beispielsweise für eine Bankenangelegenheit wie die Causa Creditanstalt/Bank Austria oder zum Beispiel auch um die Person des Landeshauptmannes – vielleicht Finanzministers – Stix.

Das wird der Bevölkerung deutlich vor Augen geführt: Fragen der Macht, der Besetzung von Ämtern, wichtige Finanzentscheidungen im Bankenbereich sind Chefsache. Die werden nächtelang verhandelt. Mein Vorwurf ist der, daß eine sozial zentrale Angelegenheit wie das Mietrecht nicht zur Chefsache gemacht wird und daß in diesem Bereich die Spitzen der Sozialdemokratie nicht auch nächtelang verhandeln. (Beifall bei den Grünen.)

12.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Ich danke Ihnen für die Klarstellung hinsichtlich Ihres Antrages, der geschäftsordnungsmäßig unterstützt ist, der schriftlich überreicht wurde und in die Verhandlung miteinbezogen ist. Es sind auch die Verteilung und die Vervielfältigung dieses Antrags im Hinblick auf dessen Umfang verfügt worden.

Im übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend sachgerechte Regelung der Befristung von Mietverträgen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Art I Z 7 der Regierungsvorlage 555 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 573 der Beilagen wird durch folgende Z 7a bis 7e ersetzt:


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