Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 84

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der Bürger und Bürgerinnen immer mehr und intensiver werden, die Zahl der Büros, der Mitarbeiter und die Mittel, die Sie zur Verfügung haben, nicht steigt und nicht wächst – bedauerlicherweise. Ich meine, diese Institution hat in den zwei Jahrzehnten, seit sie besteht, so hervorragende Arbeit geleistet, daß Sie sich nicht in Bescheidenheit üben, sondern hier vehement mehr Mittel verlangen sollten.

Der Bericht, den Sie uns jährlich legen, ist für die Mitglieder des Nationalrates höchst aufschlußreich. Sie haben als Hilfsorgane des Nationalrates die Möglichkeit, etwas zu beobachten, wo wir selbst als Mitglieder der Legislative nicht die Möglichkeit haben, das im Detail zu hinterfragen. Sehr viele Beschwerden, die auch an Mitglieder des Hohen Hauses herangetragen werden, geben zwar einen Überblick darüber, ob unsere Arbeit, die wir leisten, mangelhaft ist oder nicht, aber Sie haben tatsächlich einen kompletten und totalen Einblick darüber, ob Gesetze, die beschlossen werden, in der Exekutive dann auch tatsächlich so umgesetzt werden, wie es der Nationalrat beabsichtigt.

Inzwischen ist es so, daß ich leider sagen muß: Ihr Bericht, den Sie uns legen, ist kein Ruhmesblatt für unsere Arbeit. Die Anzahl der Seiten wird jährlich mehr, auf denen die Fehlerquellen aufgelistet werden und unserer Arbeit, unserer legislativen Arbeit kein gutes Zeugnis ausgestellt wird. Darum ist es für mich bei dieser heutigen Debatte nicht so wesentlich, auf die einzelnen Details Ihres umfassenden Berichtes einzugehen, obwohl das auch interessant wäre, vor allem wenn man sich bei den einzelnen Ressorts im Detail anschaut, wo es krankt. Gerade meine Lieblingsministerien – Volksanwalt Schender leistet hier hervorragende Arbeit – stehen immer ganz besonders im Visier der Volksanwaltschaft, vor allem das Innenressort mit seinen speziellen Bereichen, aber auch zahlreiche andere Bereiche, die die Volksanwältinnen Frau Dr. Messner und Frau Korosec zu betreuen haben.

Ich möchte auf etwas eingehen, was auch schon Gegenstand der parlamentarischen Verhandlung ist, nämlich auf zwei Anträge, die die Grünen zur Reform der Volksanwaltschaft eingebracht haben. Auf der einen Seite steht der Bestellungsmodus – dazu hat Kollege Kier schon ein paar Worte gesagt –, und auf der anderen Seite die Frage, was die Wünsche der Volksanwälte sind und wie wir darauf eingehen.

Das Fehlverhalten der Verwaltung, das Sie immer wieder aufzeigen, ist ja nur ein Teil Ihrer Kritik und Ihrer Arbeit. Ihnen geht es auch schwerpunktmäßig um die legislativen Unzukömmlichkeiten, und um diese Unzukömmlichkeiten besser in den Griff zu bekommen, gibt es von Ihrer Seite – wir haben das gerne aufgenommen – den Wunsch, in den Gesetzgebungsprozeß viel intensiver und weitreichender eingreifen zu können als bisher. Es ist ja nett, wenn Sie einmal im Jahr in den Nationalrat kommen und einmal im Ausschuß anwesend sein dürfen und dann hier sitzen. Sie sehen die Anwesenheit im Plenum, und das hat nicht nur mit dem Abschied des Herrn Bundeskanzlers zu tun. Ich erinnere mich an die letzten Jahre. Das Interesse der Kolleginnen und Kollegen an der Diskussion über die Berichte ist unter sozusagen normalen Umständen auch nicht intensiver. Heute haben wir einmal das Glück, daß wir bei Tageslicht über die Volksanwaltschaft diskutieren, und die Leute sind trotzdem nicht da; bis jetzt habe ich es immer auf die späte Nachtstunde zurückgeführt.

Es entsteht ein bißchen der Eindruck, daß wir einander nicht ernst nehmen, denn Sie sind ja ein Hilfsorgan des Nationalrates. Wir sollten den Ball, den Sie uns zuspielen, aufgreifen. Ich habe es in der Form getan, indem ich einen Initiativantrag eingebracht habe, von dem ich hoffe, daß sich der Verfassungsausschuß demnächst damit beschäftigen wird und, wie ich von den einzelnen Kollegen aus den Fraktionen weiß, sich auch tatsächlich ernsthaft damit beschäftigen wird.

Der Inhalt dieses Antrages deckt sich in fast allen Punkten mit den Wünschen, die die Volksanwaltschaft selbst vorbringt, und geht auch ein wenig darüber hinaus. Es geht erstens darum, daß die Volksanwaltschaft die Chance haben sollte, Gesetzesanträge an den Nationalrat zu richten, um so die Möglichkeit zu haben, im Fall von gravierenden legislativen Mißständen den Nationalrat zu zwingen, sich mit den Anregungen der Volksanwaltschaft auseinanderzusetzen.


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