Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 158

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Empfehlungen nachgekommen wird, und wir werden auch bei der Aufsichtsbehörde vorstellig werden, wie nun, nachdem einmal der Entzug angedroht worden ist, in weiterer Folge einerseits von seiten der GIWOG verfahren wird oder noch werden wird, und andererseits in Erfahrung bringen, was die Aufsichtsbehörde nun zu tun gedenkt, wenn die GIWOG den diesbezüglichen Forderungen der Aufsichtsbehörde nicht nachkommen sollte. – Soweit zur ersten Frage.

Die zweite Frage, Herr Abgeordneter, hat sich darauf bezogen, ob es innerhalb der stromintensiven Industrie noch weitere Unterschiede im Strompreis gibt oder nicht. – Dazu wäre zu bemerken, daß diese Frage mit einem glatten Ja zu beantworten ist. Allerdings sollte man nicht der Fehlannahme unterliegen, daß es sich dabei schon um vorgeformte Abstufungen der Strompreistarife handelt, sondern es handelt sich dabei um sogenannte Sondervertragskunden, mit denen auf individueller Basis seitens des EVU der Strompreis ausgehandelt wird.

Der Rechnungshof ist der Meinung, daß dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Er hat sich im Bericht diesbezüglich auch kritisch geäußert und als eine der Empfehlungen ausgesprochen, daß diese Möglichkeit abgestellt werden möge.

Frau Abgeordnete Silhavy! Sie haben im Zusammenhang mit dem Berichtsteil über die AMA die Meinung vertreten, der Rechnungshof habe hier nicht sehr sinnvoll gehandelt beziehungsweise keine richtigen Entscheidungsgrundlagen für die Abgeordneten geschaffen, da er etwas überprüft hat, was ohnedies bald nach unserer Prüfung nicht mehr in Geltung gestanden ist und heute nicht mehr in Geltung steht.

Frau Abgeordnete! Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen: Der Rechnungshof hat diese Prüfung nicht von sich aus vorgenommen, sondern – wie dies auch im Bericht festgehalten ist – über begründetes Ersuchen des damals zuständigen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft. Ein solches begründetes Ersuchen ist vom Rechnungshof zu erfüllen – egal, ob er nun der Meinung ist, eine solche Prüfung sei sinnvoll und zukunftsorientiert, oder ob er eine andere Ansicht dazu vertritt. Ich will mich hier nicht äußern und weiter darüber ergehen, welche Ansicht wir dazu vertreten hätten. Eine solche Überlegung stand für uns gar nicht zur Debatte, denn wir mußten diesem Auftrag nachkommen.

Ich verwahre mich auch dagegen, Frau Abgeordnete, daß Sie in diesem Zusammenhang dem Rechnungshof eine zeitliche Verzögerung anlasten wollten. Es war das eine äußerst expeditive Prüfung. Sie fand im Frühjahr 1995 statt, der Bericht kam im Sommer 1995, die Stellungnahme der geprüften Stelle im Herbst 1995, und im März 1996 wurde dieses Prüfungsergebnis in dem vorliegenden Bericht dem Nationalrat zugeleitet. Daß es von März 1996 bis nunmehr in den Jänner 1997 gedauert hat, daß dieser Bericht hier im Plenum behandelt wird, ist nicht in die Ingerenz des Rechnungshofes fallend.

Ich weise daher diesbezüglich den Vorwurf zurück, der Rechnungshof habe einerseits eine Prüfung vorgenommen, die keine Zukunftskomponente aufgewiesen habe, und andererseits, daß er gewissermaßen dafür verantwortlich sei, daß dieser Bericht nun verspätet behandelt werde. Das entspricht nicht den Tatsachen, und wir haben auch die zeitliche Abfolge im Bericht angeführt. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die weitere Bemerkung anlangt, Frau Abgeordnete, daß von meiner Seite aus Äußerungen gefallen seien beziehungsweise daß es diesbezüglich auch schriftliche Ausführungen gebe, in denen die Frage der Organstellung des Rechnungshofes behandelt wird, habe ich bereits einmal klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, daß ich auf dem Boden der Verfassung stehe und daß natürlich der Rechnungshof als Organ des Nationalrates tätig wird – mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Das ist selbstverständlich, und ich habe das in der Praxis auch niemals in Zweifel gezogen oder in irgendeiner Weise Anlaß dazu gegeben, daß dies von anderer Seite in Zweifel gezogen werden könnte.

Aber, Frau Abgeordnete, ich darf auch darauf verweisen, daß es eine grundsätzliche Diskussion über eine Neuorientierung und Neupositionierung des Rechnungshofes während der vergangenen Jahre gab – nicht nur im Rechnungshof, sondern auch hier in diesem Hause –, daß eine Reihe von verschiedenen Vorstellungen dazu entwickelt wurde, die allesamt eine Verfassungs


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