Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 13

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Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 der Geschäftsordnung auf die schriftliche Mitteilung, die im Sitzungssaal verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1887/J bis 1893/J.

2. Anfragebeantwortungen: 1483/AB bis 1570/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Grundbuchsnovelle 1997 – GBNov. 1997 (561 der Beilagen),

Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes und die Genehmigung einer Vereinbarung (578 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuß:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Jahre 1996 (Vorlage 17 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahre 1996 (Vorlage 18 BA);

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 21 betreffend "Schutz der Anrainer von Bundesstraßen", überreicht von der Abgeordneten Mag. Brigitte Ederer.

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Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um den Punkt 2 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24stündigen Auflagefrist Abstand zu nehmen. Bei diesem Beschluß des Nationalrates ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 380/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz geändert wird (579 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit so beschlossen.


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