Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 89

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– für das Jahr 1995 wurde auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 5,8 Prozent erstellt. Die tatsächliche Wachstumsrate von nominell 3,8 Prozent lag damit um 2 Prozentpunkte unter der bei der Erstellung des Bundesvoranschlages angenommenen Wachstumsrate. Im internationalen Vergleich – das mag ein schwacher Trost sein – liegt Österreich dennoch mit einer realen Zunahme von 1,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Einklang mit der internationalen Wirtschaft.

Im Budgetvollzug wurden die veranschlagten Ausgabensätze um 11,8 Milliarden Schilling überschritten – allerdings entfielen 12 Milliarden Schilling auf Rücklagenzuführungen. Ohne diese Maßnahmen wären keine Ausgabenüberschreitungen zu verzeichnen gewesen. Die Einnahmen blieben allerdings um 3,8 Milliarden Schilling – das sind 0,6 Prozent – hinter dem Voranschlag zurück.

Geschätzte Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, daß sich die Bundesregierung das fiskalpolitische Ziel gesetzt hat, mittelfristig das Budget zu konsolidieren und das Nettodefizit auf unter 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu senken. Der Bundesvoranschlag 1995 sah ein Defizit von 102,3 Milliarden Schilling oder 4,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor; leider konnte dieses Ziel nicht erreicht werden.

Uns liegt es wirklich fern, etwas zu beschönigen. Die Gründe sind auch nachvollziehbar. Die Überschreitungen wurden zum ersten durch höhere Bundeszuschüsse für die Pensionsversicherung – die Bundesmittel zur Pensionsversicherung betrugen im Jahr 1995 rund 63,8 Milliarden Schilling, das sind um 11 Prozent mehr als im Jahr zuvor –, ferner durch vermehrte Beihilfen für landwirtschaftliche Produkte sowie durch höhere Ausgleichszahlungen im Bereich der Landwirtschaft verursacht.

Auf der Einnahmenseite wurde der Voranschlag für Veräußerungserlöse in Höhe von 7,1 Milliarden unterschritten, weil der Verkauf von Anteilsrechten des Bundes an Unternehmungen nur zum geringeren Teil realisiert werden konnte – bekanntlich erfolgte ja der CA-Verkauf erst in diesem Jahr.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich zugespitzt. Daher hat die Bundesregierung bereits Aktivitäten gesetzt und rasch gehandelt. Das heutige Bekenntnis des Finanzministers hiezu war ebenfalls eindeutig und klar formuliert.

Hohes Haus! Es ist allgegenwärtig, daß der Faktor Arbeit entlastet werden muß, damit Beschäftigungsinitiativen noch rascher zum Tragen kommen. Wir sind mit dem Phänomen konfrontiert, daß Betriebe im Zuge technologischer Erneuerung zwar höhere Wertschöpfungen erzielen, der Beitrag dieser Unternehmen zur sozialen Sicherheit jedoch aufgrund der Aushöhlung der Bemessungsgrundlagen immer geringer wird. Zu überlegen ist meiner Meinung nach eine etappenweise Einführung einer Abgabe auf die Betriebsausgaben. Es sollten vorrangig Betriebsausgaben und nicht der Personalaufwand besteuert werden, zum Beispiel würden sich Abschreibungen, sonstige Betriebsaufwendungen und auch Aufwandszinsen dafür anbieten. Das wäre der erste Schritt zu einer Wertschöpfungsabgabe.

Eine Umstellung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds würde sich meiner Meinung nach ebenfalls dafür anbieten. Er würde die optimalen Rahmenbedingungen für den Beginn einer solchen Abgabe, die natürlich nur in Etappen eingeführt werden sollte, erfüllen.

Diese Abgabe müßte sich als beständig und – das betone ich – aufkommensneutral erweisen und gleichzeitig Beschäftigungsimpulse setzen. In Dänemark gibt es beispielsweise eine derartige Wertschöpfungsabgabe in Form einer Arbeitsmarktabgabe bereits seit dem Jahr 1988.

Wir brauchen den Mut, neue Ideen auszuarbeiten und diese dann auch umzusetzen! Nur so sichern wir die Zukunft unseres Landes. Setzen wir neue Akzente, damit die Österreicher dem immer härter werdenden Wettbewerbskampf auf dem Arbeitsmarkt, in der Wirtschaft und in der Sozialpolitik standhalten! (Beifall bei der SPÖ.)

14.30


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