Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 168

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Fortentwicklung des Konsumentenschutzes von der EU selbst ausgehen, bietet die Vereinheitlichung eines hohen Verbraucherschutzstandards im EU-Bereich Gewähr für Schutz auch bei über die nationalen Grenzen hinausgehenden Bezügen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist – darauf wurde auch schon hingewiesen – keine bloße schematische Nachvollziehung der Richtlinie zur fristgerechten Umsetzung. Manche Regelungen der Richtlinie wurden zur Gewährleistung eines in sich möglichst geschlossenen Verbraucherschutzes modifiziert und systemkonform erweitert. Insgesamt wird mit dem vorliegenden Gesetz ein abgerundetes, ausgewogenes Verbraucherschutzsystem für den speziellen Bereich des Time-Sharing geschaffen.

Noch einige Worte zum zweiten Tagesordnungspunkt, der jetzt in Verhandlung steht, der Grundbuchsnovelle: Mit dieser Novelle sollen einige Schritte gesetzt werden, um den Dienstleistungsbetrieb Justiz noch effizienter zu gestalten.

Die für die Praxis wichtigste Neuerung ist die im § 6 des Grundbuchumstellungsgesetzes vorgeschlagene Angleichung der Grundbuchabfrage an die nun schon seit Jahren bewährte Firmenbuchabfrage. Künftig soll also für jedermann die Grundbuchabfrage möglich sein, ohne dazu einer bescheidmäßigen Bewilligung zu bedürfen.

Auch durch die Novellierung des § 469a ABGB, womit die grundbücherliche Behandlung der vorbehaltslosen Löschungsverpflichtung vereinfacht wird, wird das Grundbuch von unnötigen Eintragungen entlastet, damit übersichtlicher und auch benützerfreundlicher.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß das Justizressort vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit die auch den Mitgliedern des Justizausschusses übermittelte Broschüre mit dem Titel "Bürger, Client-Server, Justiz" vorgestellt hat. In dieser Broschüre wird nicht nur neuerlich ein klares Bekenntnis zum Selbstverständnis der Justiz als Dienstleistungsbereich – bei aller Autorität im Rechtsprechungs- und Durchsetzungsbereich – abgegeben, sondern es werden auch die – wie ich sagen muß – weltweit beispielgebenden Leistungen der österreichischen Justiz im Zusammenhang mit dem Einsatz moderner Informationstechnik dargestellt. Mit dieser Schrift sollen einer breiten, vor allem aber auch der ausländischen Öffentlichkeit die besondere Leistungsfähigkeit Österreichs als Wirtschaftsstandort durch die effizienten rechtlichen Mechanismen des Grundbuchs und Firmenbuchs, aber auch die durch den elektronischen Rechtsverkehr raschere und effiziente Rechtsdurchsetzung vor Augen geführt werden.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß die Justiz gerade auch durch diese Leistungen nicht unwesentlich dazu beitragen kann, daß unternehmerische Investitions- und Standortentscheidungen von Ausländern zugunsten Österreichs ausfallen, sodaß die Justiz damit einen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

20.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Bundesminister! Ich danke Ihnen für Ihren Bericht.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

20.25

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben vor wenigen Wochen das Konsumentenschutzgesetz verabschiedet, nun steht mit dem Time-Sharing-Gesetz wohl ein weiteres sehr wichtiges Konsumentenschutzgesetz vor seiner Verabschiedung. Es ging in erster Linie – das wurde heute schon mehrfach gesagt – um die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Es war aber auch hoch an der Zeit, die ausufernden Sümpfe, die es gerade in diesem Bereich gegeben hat, trockenzulegen und den schwarzen Schafen in diesen Bereichen das Handwerk zu legen.

Ich möchte darauf hinweisen, daß es bei den Konsumentenschutzorganisationen in den letzten Jahren einen markanten Anstieg von Beschwerden durch Personen gegeben hat, die sich bei


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