Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 215

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Schritt in die Vollrechtsfähigkeit weiter auszubauen, indem man weitere Institutionen, nämlich die Hofmusik-Kapelle und das Bundesdenkmalamt, in die Teilrechtsfähigkeit miteinbezieht.

Weiters ist aber auch die Ausweitung der Teilrechtsfähigkeit in materieller Hinsicht geplant, und zwar durch Einbeziehung von Vermietung und Verpachtung in die Teilrechtsfähigkeit, unentgeltliche Nutzung des beweglichen und unbeweglichen Bundesvermögens, Einbeziehung der Verwertung von Ergebnissen konservatorischer und technologischer Forschung und von Pilotprojekten sowie – ich glaube, das ist ein Knackpunkt, der den Weg in Richtung mehr Markt und mehr Eigenverantwortung ganz genau vorgibt und auch die Direktoren fordert – durch Einbeziehung der Eintrittsgelder für die ständigen Schausammlungen sowie für die Sonderausstellungen von Objekten der eigenen Sammlungsbestände.

Zurück zum Kulturbericht: Erfreulich sind die Steigerungen im Bereich der Ankäufe – das Ankaufsbudget der Museen ist um beinahe 100 Prozent in den letzten vier Jahren, also von 1991 bis 1995, gestiegen – sowie die starke Auslastung der Hofmusik-Kapelle. Außergewöhnlich dokumentiert werden die Nationalbibliothek und der Denkmalschutz. Das zeigt im Jahr des Sparpakets, in dem die Bundesregierung außergewöhnliche Sparmaßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes vorgenommen hat, nämlich solche von 80 Millionen Schilling, wie sensibel dieses Thema ist, wie groß jedoch die öffentliche Akzeptanz des Denkmalschutzes in unserem Lande ist: Ein Viertel des Gesamtbudgets haben nämlich Einnahmen aus Spenden ausgemacht.

Gerade im Bereich des Denkmalschutzes sollte aus Sicht der ÖVP eine neue Zielsetzung formuliert werden: Aufwendungen für unter Denkmalschutz stehende Objekte sollten – dazu sollten wir uns wirklich durchringen – entweder vorzeitig abgeschrieben oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Zweckgewidmete Spenden an das Bundesdenkmalamt sollten steuerabzugsfähig sein. Aufwendungen im Interesse der Denkmalpflege sollten auch dann vorsteuerabzugsberechtigt sein, wenn die Eintrittsgelder nicht, wie heutzutage, als Liebhaberei gelten. Bei unter Denkmalschutz stehenden Objekten, die sich im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften befinden, sollen Aufwendungen im Interesse der Denkmalpflege vorsteuerabzugsberechtigt sein.

Dringend notwendig wäre auch noch die Einführung eines Rechtsanspruches auf Abgeltung jener Mehrkosten, die sich ausschließlich aus der Tatsache ergeben, daß das Haus oder die Kirche unter Denkmalschutz steht – ich verweise zum Beispiel auf das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz –, wenn man etwa auf Verordnung des Denkmalamtes ein Haus mit Holzschindeln statt mit Ziegeln decken muß.

Für den Folgebericht könnte ich mir allerdings vorstellen – das wurde im Ausschuß auch mehrmals gesagt, vor allem von Frau Kollegin Petrovic, aber auch von anderen Kollegen –, daß sich die Direktoren der Museen hinsichtlich ihrer Vorstellungen von musealer Arbeit, von Ausstellungsarbeit, über die Betriebsergebnisse hinaus darstellen sollten, Konzeptionen preisgeben, Schwerpunkte setzen und erläutern sollten, denn der Name ist teilweise auch schon das Programm.

Im großen und ganzen möchte ich abschließend sagen: Es ist dies ein sehr informativer und werbender Bericht – über ein wesentliches Darstellungspotential, nämlich die Museen in diesem Lande. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte.

23.42

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir feiern heute wirklich eine Premiere, denn wir diskutieren hier zum erstenmal einen Bericht über die Lage der Bundesmuseen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, daß es auf Initiative der Liberalen im Mai 1995 einen Fünfparteienantrag gab, welcher zu dieser Premiere führte.


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