Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 172

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Anschober vor. – Herr Abgeordneter Anschober ist nicht im Saal. Seine Wortmeldung verfällt daher.

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Binder vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.19

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Meine Damen und Herren! Auch ich möchte einige Bemerkungen zum Schiffahrtsgesetz machen. Es handelt sich ja um ein relativ junges Gesetz. Es ist erst 1990 in Kraft getreten. Bei den neuerlichen Veränderungen geht es vor allem darum, einige EU-Richtlinien und EU-Verordnungen in unser Gesetz einfließen zu lassen.

Im wesentlichen sind es drei neue EU-Richtlinien. Erstens: die Sportbootrichtlinie, bei der es um die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Sportboote geht. Der zweite Punkt betrifft die Schiffsführerrichtlinie, dabei geht es um die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelner staatlicher Schifferpatente. Und drittens geht es um einen ECE-Übereinkommensentwurf über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenstraßen.

Weitere EU-Richtlinien werden in dieser Novelle verstärkt, zum einen die Patentanerkennungsrichtlinie und zum anderen die Zulassungsanerkennungsrichtlinie.

Einige Veränderungen betreffen auch jene Bereiche, die aufgrund der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten gewonnen wurden, jetzt einfließen. Im wesentlichen sind es zehn Schwerpunkte, nachzulesen in der Regierungsvorlage und im geänderten Gesetz. Es geht vor allem um Vereinfachungen. Drei Änderungen dieses Gesetzes möchte ich hervorheben, da es dabei vor allem um die Frage der Sicherheit geht.

Zum einen möchte ich die Alkomatuntersuchungen betonen – auch in diesem Bereich gibt es die Kontrolle über den Alkoholgehalt im Blut. Ich kann mir vorstellen, daß man, wenn es im Straßenverkehr diesbezüglich einmal Änderungen geben sollte, da sicher auch im Rahmen des Schiffahrtsgesetzes neuerlich darüber wird reden. (Abg. Mag. Barmüller: Irgendwo müssen wir anfangen!) – So ist es! 0,8 Promille sind ein erster Schritt, denn diese Grenze war überhaupt nicht im Gesetz enthalten.

Der zweite Punkt betrifft die aufwendigeren Überprüfungen von Gefahrguttransporten, und der dritte Punkt ist das EDV-gestützte Schiffahrtsinformationssystem. Das sind die Punkte, die die Sicherheit betreffen, die sehr wichtig sind, auch einige Kosten verursachen. Alle anderen Maßnahmen und Veränderungen haben keinerlei finanzielle Auswirkungen für die Republik.

Meine Damen und Herren! Es geht um die Umsetzung der EU-Richtlinien und um die Verbesserungen im österreichischen Schiffahrtsbereich. Die Aktivitäten rund um das Wasser finden immer mehr Anklang, der Freizeitsport nimmt immer mehr zu. Im Mostviertel – man glaubt es kaum – haben wir Häfen in Wallsee, in Ardagger, wo immer mehr Schiffe und Boote ankern und anlegen. Zum anderen wird die Wasserstraße als Verkehrsträger meiner Meinung nach immer mehr Bedeutung erlangen. Mein Vorredner hat es schon angeschnitten: Den Enns-Donau-Hafen möchte ich in diesem Zusammenhang positiv erwähnen.

Alle Maßnahmen, die die Sicherheit am und um das Wasser verstärken, sind zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.23

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Petitionen soll man ernst nehmen. Wenn sich Menschen in ihrem subjektiven Lebensgefühl bedroht fühlen, ist das ein Grund, darüber nachzudenken, warum es


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