Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 52

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Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, auch ich meine, daß die Forschung in diesem Bereich absolut verstärkt werden muß.

Aber ich möchte noch etwas Demokratiepolitisches festhalten. Leider ist Kollegin Langthaler nicht hier. Sie hat gemeint – ich zitiere wortwörtlich –: "Volksbegehren ist der Ausdruck der Bevölkerung für das Versagen der Politik."

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Ich erinnere Sie an das Ausländervolksbegehren. Wenn man Ihrer Logik folgen würde, dann hätten wir versagt, und dieses Volksbegehren müßte unterstützt werden. Ich kann dieser Argumentation, die Sie vertreten haben, Kollegin Langthaler, in keiner Weise folgen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schuster. )

Ich meine, ein Volksbegehren ist ein basisdemokratisches Instrument und als Ergänzung zu unserem verfassungsrechtlichen System zu verstehen. Wir dürfen es nicht mißbrauchen, wir dürfen es nicht vereinnahmen. Damit meine ich die politischen Parteien, damit meine ich Sie, die Sie versucht haben, das Gentechnikvolksbegehren zu vereinnahmen. Das muß man hier mit aller Deutlichkeit klarstellen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedaure, daß die Gentechnikdiskussion der letzten Wochen so unsachlich geführt wurde. Ich lese in den Medien, es wäre ein Protest gegen die Bundesregierung, es soll ein Denkzettel für die Politik sein.

Heute haben einige von uns bereits darauf hingewiesen, wo Österreich in dieser gentechnischen Debatte in Europa steht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind führend! Luxemburg und Österreich haben ein Verbot von Gen-Mais ausgesprochen, nicht die Bundesrepublik und auch nicht Frankreich. Die Abgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen im Europäischen Parlament haben für härtere Regelungen im Zusammenhang mit der Freisetzungsrichtlinie beziehungsweise der Novel-Food-Verordnung gekämpft.

Wir brauchen daher eine Versachlichung der Diskussion. Vor- und Nachteile müssen abgewogen, Nutzen und Risken gegeneinander aufgewogen werden. Nur dann, wenn die Nutzenvorteile überwiegen, können wir den Einsatz der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft bejahen.

Vielleicht noch einige grundsätzliche Worte zum Gentechnik-Volksbegehren, und zwar sehr kritische Worte. Mir geht die europäische Dimension ab. Ich glaube, daß sich viele dieser Forderungen nicht an den nationalen Gesetzgeber allein richten können, sondern sie müssen konkret an Europa gerichtet werden. Es geht um die Fragen: Wie halten wir es mit den Verfahren im europäischen Raum? Wie halten wir es mit der sogenannten Komitologie, mit dieser Geheimwissenschaft, wo sich Wissenschafter in Geheimzirkeln treffen und dann ihre Gutachten offenlegen, die darüber entscheiden, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel und Produkte in Verkehr gesetzt werden oder nicht?

Wir müssen uns aber auch mit der Wirksamkeit nationaler und internationaler Kontrollen auseinandersetzen. Wie steht es damit in Österreich? Wie schaut es aus im Rahmen unserer Untersuchungsanstalten? Sind sie in der Lage, die entsprechenden Untersuchungen vorzunehmen, um beispielsweise die Einhaltung von Kennzeichnungsbestimmungen zu kontrollieren?

Wie steht es mit der Forschung in Österreich? – Wenn die Biotechnologie die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts ist, wie es auch Kollegin Petrovic behauptet, dann müssen wir mehr tun. Dann müssen wir dafür eintreten, daß auch Freisetzungen im kontrollierten Bereich erfolgen können, und wir Österreicher müssen den Schwerpunkt in der Risikoforschung setzen.

Wie viele Techniken kann die Gentechnik zum Segen oder Fluch für die Menschen werden. Es kommt auf ihre Anwendung an, und dafür tragen wir alle die volle Verantwortung. Den österreichischen Konsumenten muß glaubhaft vermittelt werden, daß der Nutzenvorteil überwiegt und gesundheitliche wie ökologische Risken ausgeschlossen werden können.


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