Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 152

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fen, damit die Täter entkommen konnten! Meine Damen und Herren, mir bleibt zuwenig Zeit, um im Detail auf das alles einzugehen. (Abg. Jung: ... werden Sie schon noch bekommen! Verlassen Sie sich darauf!) Ich weiß nicht, ob Sie dazu prädestiniert sind. Sie sind sicherlich befangen aufgrund Ihrer früheren Aufgabe. Oder wollen Sie heute hier einmal sagen, was Sie hier im Parlament tun? Wollen Sie das vielleicht einmal sagen?

Mir bleibt zuwenig Zeit, um weiter ins Detail zu gehen, aber ich möchte doch auf eines aufmerksam machen, meine Damen und Herren: Sie sollten eine schriftliche Anfrage der damaligen Abgeordneten Mag. Waltraud Horvath an den damaligen Justizminister Foregger lesen, die am 28. 11.1989 beantwortet wurde. Wenn Sie diese schriftliche Anfragebeantwortung genau lesen, dann werden Sie recht bald dahinterkommen, daß Ihre heutigen Vorwürfe ins Leere gehen, und Sie werden rasch erkennen, daß Sie hier viel zu weit gegangen sind in Ihrer Beurteilung, in Ihrer Schuldzuweisung. Aber wie immer haben Sie sich nicht die Zeit genommen, um die Fakten zu lesen, sondern Sie wollen Skandale produzieren, und Sie sind auch heute wieder auf diesem Weg. (Abg. Mag. Stadler: Das macht schon ihr!)

Für uns ist klar: Wir vertrauen den österreichischen Gerichten, und wir werden daher die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ablehnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Platter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.20

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ermordung der drei Kurden am 13. Juli 1989 in Wien zählt leider zu jenen blutigen Straftaten in Österreich, die nicht zur Inhaftierung der Täter geführt haben.

Wenn ich den Ermittlungsverlauf und die Sachverhaltsdarstellung beginnend vom Mord am 13. Juli 1989 bis zu jenem Zeitpunkt betrachte, als die mutmaßlichen Mörder mit internationalem Haftbefehl am 19. Dezember 1989 gesucht wurden, so gebe ich zu, daß bei den Ermittlungen sicherlich nicht alles perfekt gelaufen ist. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) – Nur, meine Damen und Herren, mir ist in dieser Angelegenheit bestimmt nicht zum Lachen, das möchte ich Ihnen ganz dezidiert sagen!

Meine Damen und Herren! Im nachhinein ist es sehr leicht, darüber zu reden und zu diskutieren (Abg. Mag. Stadler: Ihr wollt ja nicht darüber diskutieren!) und zu urteilen. Man muß jedoch berücksichtigen, daß die Aufklärung eines solchen Verbrechens äußerst schwierig ist.

Die Kriminalisten hatten zum Zeitpunkt der Ermittlungen leider auch nicht den derzeitigen Informationsstand. Wenn durch den "Mykonos"-Prozeß angeblich neues Belastungsmaterial zum Kurdenmord in Wien aufgetaucht ist, ist es zweifellos Aufgabe des Gerichtes, Aufgabe unabhängiger Richter, das laufende, aber ruhendgestellte Verfahren wiederaufzunehmen. Herr Justizminister Michalek hat bereits erklärt, daß dieses Verfahren wiederaufgenommen wird, damit Zeugen befragt werden können und dieses Attentat neuerlich untersucht wird.

Linie der ÖVP war und ist es, daß Gerichte und nicht Untersuchungsausschüsse des Parlaments Straftaten ermitteln sollten. Darüber hinaus bekommt nur die Justiz im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens alle Akten und Unterlagen vom Ausland, so wie das auch beim Kurdenmord nun der Fall ist. Wenn das Gericht dann nach Durchforstung der entsprechenden österreichischen Unterlagen, ergänzt durch die deutschen Unterlagen, im Falle des Kurdenmordes in Wien zur Erkenntnis gelangt, daß eine politische Verantwortung gegeben ist, dann ist nach Ansicht der ÖVP zweifellos über einen Untersuchungsausschuß zu diskutieren und ist auch ein solcher einzusetzen.

Wir von der Österreichischen Volkspartei lehnen die Einsetzung eines solchen Ausschusses mit der Begründung ab, daß ein internationaler Haftbefehl gegen die mutmaßlichen Mörder erlassen wurde, daß die internationale Fahndung nach den mutmaßlichen Mördern läuft, daß die Unterlagen vom "Mykonos"-Prozeß im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens nur dem Gericht


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